Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)

des EPD in weiter Ferne liege, unverantwortlich sei, 30 Millionen Franken an Steuergeldern in ein defizitäres Programm ohne vorhandene Nachfrage in der Bevölkerung zu investieren.

Patienten- und Konsumentenorganisationen

Der ACSI zeigt sich besorgt über die Tatsache, dass weder die vorliegende Vorlage für die Übergangsfinanzierung noch die umfassendere Revision des EPDG eine Verbesserung der Governance-Mechanismen anzustreben scheint. Sie vermisst die Beschreibung dieses Sachverhalts im erläuternden Bericht.

Fachorganisationen

Die BEKAG erachtet die Orientierung der Höhe der Finanzhilfen an den Kosten für ein effizient herausgegebenes IDM nach EPDG als einen falschen Ansatz. Die Vorlage sei in jeglicher Hinsicht ungenügend. Sie löse kein einziges der vorliegenden akuten Probleme. Der Komplex «Praxisinformationssysteme (PIS) – Krankenhausinformationssysteme (KIS) – Gemeinschaften – Stammgemeinschaften» bildeten funktionell ein Ganzes, das auch als solches finanziell umfassend unterstützt gehöre. Die BEKAG lehnt deshalb die Finanzhilfe in der Form der Abgeltung pro existierendes Patientendossier aus folgenden Gründen ab: Der Betrag decke nur einen Teil aller bei Eröffnung anfallenden Kosten auf allen Stellen ab. Die BEKAG bezweifelt, dass mit der Fokussierung auf die Anzahl eröffneter Patientendossiers das Ziel der notwendigen und gewollten finanziellen Sicherung des Betriebes einer Stammgemeinschaft erreicht werden kann. Sie führt weiter aus, dass ausser Acht gelassen werde, dass die in der Praxis arbeitenden Grundversorger und Spezialärzte der massgebende und unverzichtbare Multiplikator für eine flächendeckenden Einführung und Funktionalität des EPD seien. Das Ziel sei in erster Linie eine breite Einführung von funktionierenden und nutzenstiftenden elektronischen Patientendossiers, welche unter vielen ambulanten und stationärer Leistungserbringer vernetzt seien. Die niedergelassene Ärzteschaft stellten neben den Spitälern den wichtigsten Block der Stammgemeinschaftsmitglieder dar. Unberücksichtigt bleibe der Aufwand für die Umstellung der herkömmlichen Dokumentation auf ein vernetzungstaugliches PIS und die kontinuierliche Pflege und Bestückung des EPD durch die GFP und der vermehrte Aufwand für den technischen Unterhalt, die Schulung und die wiederkehrenden Audits, etc. Die BEKAG bemängelt weiter den Ausschluss der Gemeinschaften von der Übergangsfinanzierung. Dies deshalb, da die Gemeinschaften zum Hauptzweck der Digitalisierung im medizinischen Alltag zwischen niedergelassenen Ärzten unter sich und anderen ambulanten Leistungserbringern beitragen. Ausserdem dienen Gemeinschaften auch dem Datenverkehr zwischen Spitälern als Transportschiene für Business-to-Business (B2B) Anwendungen (Zusatzdienste). Deshalb seien Gemeinschaften unverzichtbare Akteure, da das EPD technisch nur bedingt für die oben beschriebenen Funktionen gebaut sei und die Realisation der EPD-B2B-Bridges (nur) auf dem Papier stünden. Der Anschluss an eine Gemeinschaft erfülle die gesetzlichen Vorgaben, sei preisgünstig und werde deshalb von ambulanten Leistungserbringern bevorzugt. «PIS – KIS – Gemeinschaften – Stammgemeinschaften» bildeten funktionell ein Ganzes, das auch als solches finanziell umfassend unterstützt gehöre. Die BEKAG bemängelt weiter, dass die Vorlage ausklammere, dass neben den Wunschzielen «Qualitätssteigerung und Kosteneindämmung im Bereich der Krankenversicherung», die Einführung des EPD per se und die unabdingbare Ergänzung durch B2B-Zusatzdienste in der Folge zu einem substantiellen, durch Studien belegte Kostenanstieg der Praxiskosten führen werde, ohne dass die Arzttarife in der ambulanten Versorgung angepasst würden. Die tiefe Integration soll deshalb durch den Bund und die Kantone vorfinanzieren werden. Sonst werde die digitale Verbesserung des Gesundheitswesens nur unnötig um weitere Jahre in die Zukunft verschoben.

Die FMH erachtet die Orientierung der Höhe der Finanzhilfen an den Kosten für ein effizient herausgegebenes IDM nach EPDG als falschen Ansatz. Der vorgesehene Betrag von 15 Franken pro eröffnetes Dossier könne daher allenfalls einen Deckungsbetrag für die Aufwände sein, die bei einer Eröffnung anfallen.

Die FMH, die BEKAG und die IPAG führen an, dass die beabsichtigte Zielsetzung der Erhöhung der Anzahl eröffneter Dossiers nur begrenzt wirksam sei. Ausgehend davon, dass das EPD nur einem bestimmten Teil von Patientengruppen einen Mehrwert biete, sei mit einer