Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)

Weitere Organisationen, interessierte Kreise

Dr. med B. Gafner lehnt die Finanzhilfe in der Form der Abgeltung pro existierendes Patientendossier aus denselben Gründen wie die BEKAG ab.

CH++ ist der Ansicht, dass mit der vorliegenden Revision eher Symptombekämpfung betrieben, und nicht die eigentlichen Ursachen der Probleme angegangen werde. Dies sind der Mangel an finanziellen und nicht-finanziellen Anreizen sowie der mangelnde wirtschaftliche Nutzen, der durch die fehlenden Anwendungsfälle (wie z.B. e-Medikation oder e-Impfung) entsteht. Bei diesen Anwendungsfällen beschränke man sich derzeit auf die Definition von Austauschformaten, ohne die Prozesse zu adressieren, durch die alleine ein Mehrwert generiert werden könnte. Das EPD funktioniere heute technisch (derzeit innerhalb der Gemeinschaftsgrenzen), aber die Stammgemeinschaften hätten nicht die Mittel, um die Inhalte zu entwickeln, obwohl dies eine Priorität wäre. Daher sollte diese Gesetzesrevision mit einer Verpflichtung ergänzt werden, sich an Prozessen wie der Aktualisierung des Medikationsplans, der Validierung des Impfpasses, usw. zu beteiligen.

Die EKK bezweifelt, dass die Patienten die Rolle, die ihnen das EPDG zuweist, ohne Weiteres erfüllen können. Von den Patienten werde nämlich verlangt, dass sie im Gesundheitssystem viel aktiver seien; dies sei im Hinblick auf das Konzept der Smartermedecine zwar eine gute Idee, welche jedoch ohne die Unterstützung aller Akteure im Gesundheitssystem kaum zu realisieren sein werde. Eine solche Unterstützung sei mit den nun vorgeschlagenen Änderungen des EPDG derzeit aber aus verschiedenen Gründen nicht gewährleistet.