Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)

Die Kantone FR, VS und CARA führen aus, dass diese Methode sowohl einfacher für die Patientin oder den Patienten sei und auch die Sicherheit erhöhe, da handschriftliche Unterschriften relativ leicht gefälscht werden könnten, während eine Identifizierung, z. B. mit einem IDM, welches die Zwei-Faktoren-Authentisierung erfordere, die Zustimmung viel sicherer mache. Der Kanton SH begrüsst, dass vollumfänglich an der zwingenden Zustimmungsvoraussetzung auf der Basis ausreichender Information festgehalten wird. So werde der grundrechtlich geforderten informationellen Selbstbestimmung Rechnung getragen. ARTISET begrüsst, dass die Einwilligung der Patienten und Patientinnen zur Eröffnung eines EPD ausdrücklich geäussert und jederzeit nachweisbar sein müsse. Der Kanton FR und CARA unterstützen den Grundsatz der Technologieneutralität im Gesetz.

3.2.3 Generelle Positionen gegen die Vorlage

Kantone

Der Kanton BE merkt an, dass das Ziel, die Anzahl EPD zu erhöhen, wesentlich schneller und günstiger erreicht werden könnte, wenn zur Eröffnung von EPD die bestehenden rund 6,5 Millionen Corona-Impfdossiers – nach Einwilligung durch die Patientinnen und Patienten – übertragen und genutzt würden. Dies wäre effektiver als jede Finanzhilfe.

Der Kanton GR führt aus, dass die vorgesehene finanzielle Unterstützung zur Eröffnung von neuen Dossiers die fehlende Praxistauglichkeit des EPD nicht behebe.

Der Kanton LU beurteilt die Zeit bis zur zweiten Revision des EPDG in einem derart dynamischen Umfeld mit einer rasch voranschreitenden Digitalisierung als sehr lange. Es wird befürchtet, dass bis 2027 das Interesse der Bevölkerung am EPD schwindet. Damit bestünden Zweifel, ob mit dieser vorgeschlagenen Finanzhilfe die Zukunft des EPD tatsächlich gesichert werden kann. Nur mit einem noch stärkeren Engagement des Bundes sei das EPD zu retten. Der Kanton LU erwartet deshalb, dass der Bund die Planung soweit optimiere, dass eine maximale Frist von drei Jahren für die Übergangsfinanzierung angestrebt werden könne.

Inhaltlich überzeugt die Vorlage den Kanton TG nicht. Die Bundesfinanzierung von bis zu 15 Franken pro EPD werde an die Bedingung geknüpft, dass sich die Kantone in mindestens gleicher Höhe an den jährlichen Kosten der Stammgemeinschaften für den Betrieb und die Weiterentwicklung des EPD beteiligen. Damit solle ein Anreiz für die Stammgemeinschaften geschaffen werden, die Verbreitung des EPD voranzutreiben. Die Stammgemeinschaften würden aber gerade zu diesem Zweck gegründet. Es sei nicht nachvollziehbar, dass für die Erfüllung der Kernaufgabe ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden soll. Der Kanton TG bezweifelt, dass dieser Anreiz für eine Verbreitung des EPD sorgen wird.

Parteien

Die Mitte stellt sich die Frage, weshalb es nach der ersten Anschubfinanzierung eine erneute finanzielle Unterstützung für das bestehende EPD braucht. Die Stammgemeinschaften sollten grundsätzlich genügend Zeit gehabt haben, ihr Angebot auf nachhaltige finanzielle Grundlagen zu stellen.

Obwohl die FDP die Ansicht des Bundesrates, wonach die Vorlage zur Übergangsfinanzierung rasch in Kraft treten muss, teilt, findet sie, dass all jene Anpassungen, die politisch nicht oder kaum umstritten sind, aufgenommen werden sollten (siehe dazu die Ausführungen zu den Motionen 19.3955 und 22.3015 in Ziffer 6).

Die SP findet die aktuelle Situation rund ums EPD bedauerlich. Sie trage zur dringend notwendigen Digitalisierung im Gesundheitswesen wenig bei. Die in einer zweiten Phase angekündigten Anpassungen seien zwingend notwendig. Damit das EPD seinen Zweck erfolgreich erfüllen könne, seien folgende Faktoren entscheidend: Einfaches Onboarding, nutzenbringende Inhalte, angeschlossene Leistungserbringende (Verpflichtung), angeschlossene Patientinnen und Patienten (Opt-Out) und funktionierende Interoperabilität. Leider reiche die aktuelle Vorlage zu wenig weit, um die Faktoren für ein für alle erfolgreiches EPD zu begünstigen.

Die SVP lehnt die Vorlage kategorisch ab, da es in der aktuell angespannten finanziellen Lage der Bundesfinanzen und aufgrund der Tatsache, dass eine kostendeckende Reform 12/66