Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)
Lösungen breit von den GFP akzeptiert, noch herrsche eine grosse Nachfrage seitens Patienten. Das Ziel, ein digitales Ökosystem zur Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zu erreichen, rücke mit dem aktuellen Stand der EPD-Funktionen nicht wirklich näher, unter anderem, weil auf eine strikte Trennung von EPD und B2B Prozessen geachtet werde. In Sachen Finanzierung werde eine schon fast hoffnungslos unterfinanzierte Variante gewählt. So müsse in Anbetracht der gesprochenen Mittel und der getroffenen Massnahmen die Umsetzung unter dem Motto «too little, too late» taxiert werden, was es zu ändern gelte. Bevor die umfassende EPDG Revision anstehe, müssten mit den aktuellen Anpassungen zeitnahe und relevante Verbesserungen erzielt, die Nutzenstiftung ins Zentrum gestellt und Aktivitäten aller Beteiligten entgolten/vergütet/entschädigt werden. Werde eine zeitnahe Optimierung mit einem Zeithorizont von 1 bis maximal 1.5 Jahren verfehlt, würden private Anbieter das EPD überholen und die durchaus teilweise auch wichtigen und guten Basis-Errungenschaften des EPD obsolet machen, was es zu verhindern gelte. Der Fokus müsse entsprechend auf einem auf Incentives und Prozess-Orientierung ausgerichteten Revisionsprozess liegen. Nur mit zeitnah verfügbaren, spürbaren und effektiven Verbesserungen der Rahmenbedingungen könne ein Lawineneffekt zur breiten EPD-Nutzung erzielt werden. Finanzielle Incentives müssten Visions-gerecht (‘you get what you pay for’) erfolgen aber gleichzeitig auch an klare Bedingungen geknüpft werden. Diese Bedingungen sollen nicht nur an einfach messbare Grössen (Bsp. Neu-Eröffnungen) geknüpft sein, sondern sich auf die Wertschöpfung / Nutzenstiftung fokussieren wie beispielsweise auf ganzjährig betriebene Dossiers oder auf von einer Stammgemeinschaft angebotene, vollständig funktionale Elemente (Impfdossier, Medikationsplan etc). Es stehe ein kurzes Zeitfenster zur Verfügung, um die an sich guten Grundlagen (wie die eindeutige Identifikation von Patienten und GFP und die definierten und erprobten Austauschformate) auch mit genügendem Nutzen zu verwenden. So wären eine einfache Registrierung und Bedienung des EPD und eine pragmatische Umsetzungen von Rahmenbedingungen sowie ein strikter Fokus auf B2B Prozesse unabdingbare Eckwerte der nächsten Schritte.
Die SMVS bemängelt, dass bisher nicht nachgewiesen worden sei, dass das EPD qualitativ hochwertige Gesundheitsleistungen gewährleistet und die Kosten im Bereich der Krankenversicherung eindämme. Das EPD habe bisher bloss gezeigt, dass es nicht in der Lage ist, die Partner zusammenzubringen und als Arbeitsinstrument zu dienen. Für die SMVS zeigt dies einmal mehr, dass eine mangelnde Partnerschaft mit den Leistungserbringern zu bürokratischen, unangemessenen und unbrauchbaren Projekten führt. Solange das EPD nur unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und des Datenschutzes betrachtet werde, ohne wirklich darüber nachzudenken, dass es in erster Linie ein Arbeitsinstrument sein müsse, sei jede zusätzliche Finanzierung nur eine Verschwendung, die zu den bereits heute verschwendeten riesigen Beträgen noch hinzukomme. Die SMVS kommt in ihrer Stellungnahme zum Schluss, dass eine zusätzliche Finanzierung die strukturellen und funktionalen Mängel des EPD nicht beheben kann, ohne dass auch tiefgehende Überlegungen zu seinen Funktionen und dringende Anpassung nicht behoben würden. Nur so könne das EPD im Alltag der medizinischen Praxis verwendet werden. Unter Berücksichtigung der Bemühungen einiger Gemeinschaften, bestimmte Punkte des EPD aufzuwerten, z.B. durch die Implementierung eines Medikationsmoduls oder gemeinsamer Pflegepläne, könne eine zusätzliche Finanzierung gerechtfertigt sein. Der vorgeschlagene Betrag von 15 Franken pro eröffnetes Patientendossier zugunsten der Stammgemeinschaften bezeichnet SMVS als lächerlich und weist darauf hin, dass dieser keinerlei Auswirkungen auf die Ablehnung des EPD durch die Bevölkerung oder die Partner haben werde. Die SMVS weist darauf hin, dass die Finanzierung des EPD, einschliesslich seines Betriebs, nicht dauerhaft durch diese Art der Finanzierung bei der Eröffnung eines Dossiers gesichert sei. Da das EPD an sich kein tragfähiges Geschäftsmodell für Stammgemeinschaften und Gemeinschaften sei und zu befürchten sei, dass die langfristige Finanzierung den Gesundheitsdienstleistern angelastet wird, dürfe die Finanzierung des Betriebs unter keinen Umständen auf die Gesundheitsfachpersonen abgewälzt werden (z.B. in Form von höheren Beiträgen). Es müsse sichergestellt werden, dass die finanzielle Unterstützung für die Verwaltung der Akten durch die GFP berücksichtigt würden. Ambulante Arztpraxen seien mit einem erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Bereitstellung behandlungsrelevanter Daten konfrontiert, sowohl durch die Verwaltung des EPD selbst als auch durch die Schulung der Mitarbeiter. Sie stellt die Frage, wie es mit einer finanziellen Unterstützung der Gesundheitspartner aus, für die die Implementierung des EPD aussehe.