Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)

scienceindustries und SDA sind der Ansicht, dass die Übergangsfinanzierung nicht von der hälftigen Beteiligung der Kantone abhängig gemacht werden solle.

Der SSR findet die Idee gut, weist jedoch in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Vorgehen zu kompliziert sei und nicht funktioniere.

3.2.2.3.5 Rückwirkung der Finanzhilfen

Die Kantone AG, BE, BS, FR, GE, JU, NW, VS, ZH, die GDK, die Organisationen ARTISET, SBK, scienceindustries, SDV, sowie CARA und die KSG begrüssen den Vorschlag bzw. finden, es sei von entscheidender Bedeutung, die Finanzhilfen rückwirkend auszugestalten. Dies auch deshalb, weil dadurch die Stammgemeinschaften gefördert würden, die bisher die grössten Anstrengungen unternommen hätten. Durch die rückwirkende Auszahlung der Finanzhilfen könne zudem verhindert werden, dass die Stammgemeinschaften mit Investitionen in die Verbreitung des EPD bis zum Inkrafttreten der Vorlage zur Übergangsfinanzierung zuwarteten. Auch die Organisationen IG eHealth, SHV und die Post begrüssen den Vorschlag, die Finanzhilfen rückwirkend auszugestalten, jedoch sei die Rückwirkung bis Anfang 2022 zu begrenzen.

3.2.2.3.6 Beschränkung Höchstbetrag

Die Kantone AG, BE, BL, BS, LU, SO, TI, UR, die GDK, und CH++ geben zu bedenken, dass die Beschränkung des Höchstbetrags pro Stammgemeinschaft auf 15 Millionen Franken ein Hindernis für allfällige Fusionen von Stammgemeinschaften sein könne.

Der SVDG und die VGI.ch fordern, dass gegebenenfalls ein höherer wiederkehrender Betrag als 30 Millionen Franken über 5 Jahre vorzusehen sei.

3.2.2.3.7 Diverses

Die SP und der DVSP finden es wichtig, dass das bereits bestehende, dezentral organisierte System mit der vorgesehenen Übergangsfinanzierung als Grundlage anerkannt wird, damit darauf aufgebaut und es vor allem verbessert werden könne. Sie weisen darauf hin, dass auch die Stammgemeinschaften in die Pflicht genommen werden müssen, den Prozess der Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers für die Patientinnen und Pateinten zu vereinfachen. Zudem müssten sie auch davon absehen, dass sich die Leistungserbringenden mit einem hohen Mitgliederbeitrag an der Stammgemeinschaft beteiligen müssten.

ARTISET begrüsst die Absicht, dass die Umsetzung mit minimalem administrativem Aufwand umgesetzt werden soll. Sie hält das vom Bundesrat vorgeschlagene Gesuch- und Verfügungsverfahren betreffend Finanzhilfen des Bundes für in dieser Hinsicht grundsätzlich zielführend. Sie ist mit dem vorgeschlagenen Kürzungsmechanismus der Finanzhilfen einverstanden, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um allen gesuchstellenden Stammgemeinschaften die volle Finanzhilfe zu gewähren. Auch unterstützt ARTISET das vorgeschlagene Auszahlungsverfahren der Finanzhilfen des Bundes, da dieses tatsächlich vermeide, dass ein Zuwarten der Stammgemeinschaften und der Leistungserbringer bis zum Beschluss des BAG über die Finanzhilfen entstehe.

santésuisse schlägt vor, dass der Bund Voraussetzungen und Anforderungen an die Verwendung der Finanzhilfen festlegt oder festlegen kann (Zweckbindung). Dies soll nach der Identifikation der prioritären Finanzierungsbedürfnisse wie beispielsweise der EPD-Eröffnung (online, Eröffnungsstellen), der Herausgabe der IDM oder der Anbindung der ambulanten Leistungserbringe erfolgen.

3.2.2.4 Einwilligung

Die Kantone AG, AI, BE, BL, FR, GE, JU, SG, SO, LU, NE, NW, UR, VS, ZH, die GDK, die Parteien Die Mitte, FDP, SP, der SGB, die Organisationen DVSP, FRC, SKS, ADTG, ARTISET, ASPS, H+, IG eHealth, SBK, scienceindustries, SDV, SHV, svbg, SVDG, VGI.ch, vsao, santésuisse, axsana, CARA, eSANITA, KSG, Post sowie der SSR unterstützen bzw. begrüssen die Vereinfachung des Einwilligungsprozesses für die Eröffnung eines EPD.