Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)

hohen Anzahl von nicht bewirtschafteten Dossiers zu rechnen. Dies zeigten Erfahrungen von Personal Health Records aus dem Ausland, die einen ähnlichen Ansatz wie in der Schweiz verfolgten.

H+ ist der Auffassung, dass mit der Teilrevision des EPDG nicht viel mehr als Kosmetik betrieben werde und die drängendsten Fragen über das EPD in weite Ferne verschoben würden. Die Übergangsfinanzierung vermöge vielleicht die Stammgemeinschaften am Leben zu erhalten, zementiere aber gleichzeitig eine verunglückte Architektur über mehrere Jahre hinaus. H+ führt aus, dass die aktuelle Architektur des EPD in der Umsetzung kompliziert und sobald viele Daten im EPD erfasst sind, nicht wie gewünscht funktionieren werde. Für ein funktionierendes EPD brauche es aber dynamische, zentral abgelegte Daten. Dafür brauche es jedoch eine neue Architektur. Mit der Annahme der Motion 22.30157 habe der Bundesrat den System-Wechsel im Grunde genommen bereits vorweggenommen. H+ regt deshalb in ihrer Stellungnahme dazu an, dass dieser Systemwechsel mit der aktuellen Teilrevision wenigstens eingeleitet wird. H+ empfiehlt, dass die für Sommer 2023 vorgesehene umfassende Vernehmlassung nicht nur für die Inkraftsetzung eines revidierten EPDG im Jahr 2027, sondern auch für rasch anzugehende, tiefgreifende Systemkorrekturen benutzt werde. Insbesondere seien Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, welche die doppelte Freiwilligkeit (z. B. Opt-out) auflösen und die verschiedenen Systeme miteinander arbeiten liessen (Interoperabilitäts-Standards) und mittelfristig zu strukturierten Datenablagen führten. Weiter wäre es gemäss H+ essentiell, dass das EPD den B2B Prozess unterstütze und erlaube. Demzufolge soll in der jetzigen «Übergangslösung» schon angedacht werden, dass nur Daten und Dokumente gesperrt werden könnten, jedoch grundsätzlich ein Zugang für Leistungserbringende besteht und dieser Zugang mit dem Behandlungsauftrag zu begründen ist. Hierfür könnte vermehrt mit Verordnungen gearbeitet werden. Damit würde der langwierige Gesetzesänderungsprozess nicht respektive weniger blockierend wirken. H+ bezweifelt weiter, dass die Übergangsfinanzierung einen genügenden Anreiz darstelle, damit bis 2027 2 Millionen EPD eröffnet werden. Zur Eröffnung eines EPD brauche es nicht nur einen Anreiz auf Seiten der Stammgemeinschaften, sondern auch und vordringlich auf Seiten der Patientinnen und Patienten sowie der Leistungserbringer (Spitäler und niedergelassene Ärzte). Dieser Aspekt werde vollständig ausser Acht gelassen. H+ führt zudem aus, dass gemäss Informationen des BAG/Bundesamtes für Statistik nur 112 von 276 Spitäler (41%) an das EPD angeschlossen (Stand 13.01.2023) seien. Die Gründe dafür seien zweifellos vielfältig und sollten in einem technischen Austausch mit Vertretern von H+, unimedsuisse, BAG und GDK analysiert werden. Die Ergebnisse dieses Austauschs müssten zwingend in die Teilrevision des EPDG einfliessen. Es könne aber jetzt schon mit Bestimmtheit festgehalten werden, dass auch seitens Leistungserbringer finanzielle Anreize unabdingbar sein werden. Die Einführung des EPD in den Spitälern habe Aufwände in rund zweistelliger Millionenhöhe verursacht, ohne dass diese Leistung auch nur ansatzweise -

- durch welchen Kostenträger auch immer – entschädigt worden wäre – und ohne den geringsten Nutzen für die Patienten generiert zu haben. In welcher Art und Höhe die finanziellen Anreize für die Spitäler ausgestaltet werden sollten, könne zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Grundsätzlich hält H+ mit Nachdruck fest, dass der Vorschlag des EDI bezüglich der Finanzierung nicht weit genug geht. Unabhängig davon, dass es sich um einen Service Public handelte, seien mit einer Teil-Übernahme der Eröffnungskosten die eigentlichen Betriebskosten zur Führung und Abfüllung des EPD, welche nicht in den Stammgemeinschaften, sondern in den Gesundheitseinrichtungen anfallen, nicht gedeckt. H+ erachtet die Betriebskosten als den wirklich aufwändigen Teil und erwartet dort eine grundsätzlich andere Position des EDI. Zudem werde das EPD und seine permanente Weiterentwicklung auch in den spitalinternen Systemen weitere Zusatzkosten auslösen. Diese müssten durch abrechnungsfähige Leistungspositionen in den bestehenden Finanzierungssystemen gedeckt werden können. Generell könne gesagt werden, dass die Spitäler finanziell ohnehin schon unter Druck seien, und es nicht nachvollziehbar sei, dass zwar Stammgemeinschaften vom Bund und den Kantonen unterstützt werden sollen, damit aber die Spitäler noch mehr unter Druck kommen.

Die SGMI kritisiert insbesondere die fehlende Wertschöpfung/ Nutzenstiftung und die komplizierten Prozesse um die Registrierung und die Identifikation. Weder würden die umgesetzten

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