Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)

Die Kantone AG, AI, BE, BS, FR GE, JU, NE, NW, TI, VS, die GDK sowie die Organisationen ACSI, DVSP, AAV, ADTG, AVKZ, CLPh, IPAG, LAV, pharmaSuisse, scienceindustries, Sphf, CARA, eSANITA, KSG und Post finden den Betrag von 15 Franken als zu tief bemessen. Der Kanton SO fordert, dass kein fixer Betrag, sondern ein Maximalbetrag pro eröffnetes EPD festgelegt werden soll.

3.2.2.3.4 Duale Ausgestaltung der Finanzhilfen

Der Kanton BS, die Parteien Die Mitte, FDP und GRÜNE, der Wirtschaftsverband SGB und Interpharma unterstützen die duale Ausgestaltung der Finanzhilfen. Die Kantone FR, GE, JU, VS sowie CARA und die KSG finden das Prinzip der Kofinanzierung zu gleichen Teilen durch den Bund und die Kantone sei sachgerecht. Die eSANITA ist ebenfalls der Meinung, dass das Prinzip der Ko-Finanzierung des EPD durch Bund und Kantone grundsätzlich sinnvoll sei, da die Kantone für die Sicherstellung und Organisation der Gesundheitsversorgung zuständig seien.

Die SP und der DVSP begrüssen an der vorgeschlagenen Übergangsfinanzierung insbesondere, dass dem Subsidiaritätsprinzip und dem Prinzip der fiskalischen Äquivalenz Rechnung getragen wird: Der Bund übernehme die Beiträge pro eröffnetes EPD nur, wenn der entsprechende Kanton sich bereits in gleichem Umfang an den jährlichen Kosten der Stammesgemeinschaft für Betrieb und Weiterentwicklung beteiligte. Diese Vereinheitlichung betreffend Kostenbeteiligung der Kantone wird sehr begrüsst, denn heute existierten für die sechs Stammgemeinschaften unterschiedliche Bedingungen. Einige erhielten grosse Unterstützung auf kantonaler Ebene - andere hingegen wenig bis gar keine. Eine Vereinheitlichung führe zu gleich langen Spiessen und nehme auch die Kantone absolut zu Recht in die Pflicht; liege doch das Gesundheitswesen letztlich in ihrem Kompetenzbereich.

Curafutura begrüsst explizit die Verpflichtung der Kantone zur Mitfinanzierung vor Auszahlung eines Bundesbeitrags. Damit könne ein Anreiz geschaffen werden, dass auch bis anhin noch zu wenig initiative Kantone aktiv werden.

Die EKK begrüsst die duale Ausgestaltung der Finanzhilfe, gibt aber zu bedenken, dass Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen in dieser Vorlage nicht geregelt werde. Eine erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes setze genau dies jedoch voraus.

Die Kantone AG, AI, BE, BL, BS, GL, LU, NW, SG, UR, ZH, die GDK, sowie ADTG, eSANITA und die Post geben zu bedenken, dass eine Auszahlung von Finanzhilfen des Bundes zeitlich nicht von bereits erfolgten Auszahlungen abhängig gemacht werden dürfe, sondern der Nachweis einer zugesicherten Beteiligung der Kantone ausreichend sei u.a. weil in einigen Kantonen bis zum Inkrafttreten der Vorlage keine gesetzlichen Grundlagen für die hälftige Mitbeteiligung der Kantone an der Finanzierung bestehen würden.

Die Kantone AG, AI, BE, BL, BS, GL, LU, NW, SO, TI, UR und die GDK beurteilen die Ausgestaltung der dual zu gewährenden Finanzhilfen kritisch, da mehrere Stammgemeinschaften ein Kantonsgebiet oder umgekehrt eine Stammgemeinschaft mehrere Kantone abdecken könnten. Dies bedinge eine Koordination in der Gewährung von Finanzhilfen zwischen Bund und Kantonen und unter den Kantonen. Dadurch werde die Einführung einer Übergangsfinanzierung zusätzlich erschwert. Es stelle sich daher die Frage, weshalb der Bund nicht direkt die finanzielle Verantwortung für die Übergangsfinanzierung sicherstellt, da er ja auch die Rahmenbedingungen und Regeln für den Betrieb definiere.

Die Kantone BE und TI fordern, dass eine finanzielle Beteiligung der Krankenversicherer an der Finanzierung in Betracht gezogen werden sollte. Die Organisationen ADTG, IG eHealth und SDV fordern, dass sich auch Dritte im Sinne der Finanzhilfen beteiligen können.

Die GRÜNEN und der finden, dass die Kantone zu einer deutlich höheren Beteiligung verpflichtet werden sollten, da das Gesundheitswesen in ihrer Kompetenz liege.

Die CVCI fordert, dass auch der vom Kanton zu leistende Betrag pro EPD bestimmt werde.

Interpharma vermisst eine Lösung für den Fall, dass einige Kantone ihren Verpflichtungen nicht nachkommen sollten.