Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)

Die IGMG führt aus, dass nicht nur die Stammgemeinschaften unternehmerisch geführt werden müssten, sondern auch die Einrichtungen der Leistungserbringer (LERB). Die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen solle ebenfalls über entsprechende Kredite finanziert werden, ebenso wie die Eingabe in die Dossiers. Sie schlägt vor, dass zur Finanzierung dieses Punkts a) die Stammgemeinschaften zu einer EPD-Plattform zusammengeführt werden sollen und b) der Kredit entsprechend erhöht werden soll.

Interpharma betont, dass eine Ungleichbehandlung zwischen den von Kantonen gegründeten Stammgemeinschaften und den anderen Stammgemeinschaften zu vermeiden sei. Die Finanzierung des EPD solle in jedem Fall unter den gleichen Bedingungen gewährleistet sein, unabhängig von der gewählten Stammgemeinschaft. Damit hätten alle Stammgemeinschaften die gleich langen Spiesse für den Betrieb und die Weiterentwicklung des EPD.

Die IPAG betont, dass die finanziellen Hilfen auch die Pflege von Dossiers durch GFP berücksichtigen müssen. Die Betriebsfinanzierung sollte nicht auf die GFP abgewälzt werden, beispielsweise in Form von höheren Mitgliedschaftsbeiträgen oder verschiedener Lizenzgebühren.

Der SBAP merkt an, dass die finanzielle Belastung für Psychotherapie-Praxen (ambulante Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer) hoch sei und möchte anregen, dass nicht nur die Stammgemeinschaften eine finanzielle Hilfe des Bundes beantragen dürfen, sondern auch die kleinen Unternehmungen in Form einer Einzelpraxis oder Organisation der psychologischen Psychotherapie.

Für den SBK und den svbg hängen die Patientensicherheit und die Qualität des Gesundheitssystems eng mit dem praktizierten Informationsaustausch zusammen. Damit das EPD nachhaltig zum Einsatz kommen und zu einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung sowie zu Kosteneindämmungen im Bereich der Krankenversicherung beitragen könne, sei neben der finanziellen Unterstützung der Stammgemeinschaften auch finanzielle Unterstützung für die Implementierung bei den Leistungserbringern notwendig. Geld ausschliesslich zugunsten der Stammgemeinschaften für die Eröffnung von einzelnen EPD reiche nicht aus, um diese Ziele zu erreichen. Das EPD müsse für die Bevölkerung und Leistungserbringer einen Mehrwert bieten.

Die SGAIM findet das Fehlen einer Regelung zur Finanzierung der Arbeit der Hausärzte in diesem Bereich problematisch. Denn der Anschluss an das EPD für Gesundheitsfachleute bringe einen zusätzlichen Arbeitsaufwand und Kosten mit sich, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausbildung der Mitarbeitenden, den Erklärungen für die Patientinnen und Patienten, dem Datentransfer wie auch der Integration der Software. Derzeit sei jedoch keine Finanzierung für diesen Zweck vorgesehen. Die SGAIM bedauert, dass die Ärzte, insbesondere die Hausärzte, welche der Dreh- und Angelpunkt für die Integration der Informationen in das EPD sind, vergessen wurden und fordert, dass eine entsprechende Finanzierung Teil der Regelung sein muss. Darüber hinaus befürchten die Hausärzte, dass die Finanzierung des Betriebs des EPD auf die Ärzteschaft oder andere Gesundheitsfachleute abgewälzt wird (z.B. in Form von höheren Beiträgen). Aus diesem Grund fordert sie Garantien, damit dies nicht geschehen kann.

Die Spitex führt aus, dass Finanzhilfen an alle im auszurichtenden Zeitpunkt zertifizierten Gemeinschaften und Stammgemeinschaften zu gewähren sei.

Auch die Stammgemeinschaft abilis rügt, dass der vorgesehene Mechanismus im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung im Allgemeinen und zwischen den Stammgemeinschaften im Besonderen problematisch ist. abilis stellt fest, dass der Bund seine Finanzhilfen für den Betrieb der Stammgemeinschaften von einer mindestens gleichwertigen kantonalen Vorfinanzierung abhängig macht. Der Vorentwurf lege keine Regeln fest, die definieren, welcher Kanton welches offene elektronische Dossier finanziert und in welcher Form diese kantonale Finanzierung erfolgen sollte. abilis führt aus, dass die Kantone, die eine Stammgemeinschaft entwickelt oder übernommen hätten und finanzierten, wahrscheinlich motiviert sein würden, deren neu eröffneten Dossiers zu finanzieren. Sie kann sich jedoch nicht vorstellen, wie ein Kanton für die in der Stammgemeinschaft abilis eröffneten Dossiers einer Beteiligung ihrer Betriebskosten zustimmen würde. Es sei davon auszugehen, dass die Kantone die finanzielle Unterstützung ihrer Kantonsangehörigen, die bei abilis ein EPD eröffnet haben, verweigern werden. Der