Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)
So würde der kantonale Anteil der fraglichen Kosten dieser Stammgemeinschaft von diesem Kanton nicht vergütet – der kantonale Anteil z.B. für die Stammgemeinschaften Emedo und axsana dagegen schon. Angesichts des dringenden Handlungsbedarfs zur Verbreitung des EPD und auch, damit alle Stammgemeinschaften finanziell gleichbehandelt würden, sei es sinnvoll, die Finanzhilfen von Bund und Kantonen nach einem gleichbehandelnden Verteilungsschlüssel zu erteilen. Deswegen plädiert ARTISET für eine differenzierte Gewichtung des Subsidiaritätsprinzips der föderalistischen Staatsordnung im vorliegenden Rahmen. Mit Rücksicht auf die vordergründige Zuständigkeit der Kantone für die Belange im Gesundheitsbereich seien die Kantone zur Mitfinanzierung der Stammgemeinschaften zu verpflichten. Damit durch diese fehlende Verpflichtung aber keine unangenehmen Folgen für die Stammgemeinschaften hätten, müsse die ersuchende Stammgemeinschaft vom Betrag der kumulierten Finanzhilfen (Anteile) von Bund und Kanton profitieren können. Aus diesem Grund müsste der Bund den Gesamtbeitrag der kumulierten Finanzhilfen allenfalls ausschütten – und der Kanton würde ihm den Betrag seines eigenen Anteils schulden, wenn er seine Auszahlung unrechtmässig verzögerte.
Aus Sicht der BEKAG, FMH, IPAG und mfe bedeutet der Ausschluss der Gemeinschaften von der Übergangsfinanzierung einen Eingriff in die marktwirtschaftliche Entwicklung zugunsten der Stammgemeinschaften. Aus Sicht der Patienten sei der Dreh- und Angelpunkt für die Informationen in einem Dossier die Hausärzteschaft und die ambulant tätige Ärzteschaft, welche überwiegend in der einzig zertifizierten Gemeinschaft (AD Swiss) an das EPD angeschlossen sei. Die ambulante Versorgung orientiere sich nicht an Kantonsgrenzen. Gruppenpraxen oder Praxisketten könnten sich über mehrere Kantone verteilen und betreuten Patienten und Patientinnen aus verschiedenen Kantonen. Gleiches treffe auf Gesundheitseinrichtungen bspw. der Rehabilitation zu, die in mehreren Kantonen tätig sind. Der Anschluss einer Gesundheitseinrichtung an mehrere Stammgemeinschaften sei aus organisatorischer und finanzieller Sicht inakzeptabel. Auch die AVKZ bemängelt, dass bloss zertifizierte Stammgemeinschaften von der Finanzhilfe profizieren würden. Die mfe und SGAIM kritisieren die mangelnden Erläuterungen zum Finanzbedarf der Stammgemeinschaften.
Die FMH und mfe fordern finanzielle Hilfen für die Pflege von Dossiers durch GFP. Die Betriebsfinanzierung dürfe auf keinen Fall auf die GFP abgewälzt werden (bspw. in Form von höheren Mitgliedschaftsbeiträgen). Es sei davon auszugehen, dass in ambulanten Arztpraxen ein signifikanter zusätzlicher Aufwand für die Bereitstellung von behandlungsrelevanten Daten im EPD entstehen wird. Zusätzliche Aufwände wie Schulung der Mitarbeitenden in einer Arztpraxis sowie solche die im Rahmen eines Audits entstehen, würden zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgegolten. Geeignete technologische Mittel, wie eine tiefe Integration eines EPD in die elektronische Krankengeschichte, stünden mehrheitlich nicht zur Verfügung. Dieser zusätzliche Aufwand könne aufgrund des Fachkräftemangels nicht geleistet werden.
Die IG eHealth und der SHV führen aus, dass sich das Bundesparlament für einen Wettbewerb unter den Stammgemeinschaften ausgesprochen habe und das Gesetz explizit Stammgemeinschaften und Gemeinschaften vorsehe. Die einseitige Unterstützung von Stammgemeinschaften, die einzig von den Kantonen mitfinanziert würden, sei aus rechtlicher Sicht problematisch. Auch sachlich sei dies falsch, da es nicht zielführend sei, einzig Patientinnen und Patienten anzuschliessen. Sie weist darauf hin, dass die Informationskampagne zwei Phasen vorsieht:
• Information der (ambulanten) Leistungserbringer;
• Information der BürgerInnen.
Dieses Vorgehen erachten sie als konzeptionell richtig und empfiehlt, ebenfalls eine «duale» Finanzierung des Anschlusses ans EPD (Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer/GFP) vorzusehen. Das EPD könne seinen Nutzen nicht entfalten, wenn sich primär Bürgerinnen und Bürger anschliessen und gleichzeitig ambulante Leistungserbringer fehlen, welche die EPD nutzen und nutzenstiftende Inhalte einfügten. Die IG eHealth und der SHV sehen einen Bruch zwischen der EPD-Informationskampagne des Bundes, die konzeptionell stimmig aufgestellt sei, und dem vorliegenden Vorschlag der Übergangsfinanzierung, der sich einzig auf den Anschluss von Bürgerinnen und Bürgern konzentriere.