Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)
Der SVDG und der VGI.ch finden die Vorlage sei zu einseitig auf die Dossier Eröffnung ausgerichtet und sollte zusätzlich auch substanzielle Beiträge an die jährlichen Betriebskosten der Stammgemeinschaften und auch der Gemeinschaften umfassen. Ein «leeres EPD» fördere die Verbreitung bei der Bevölkerung nicht.
AD Swiss erwähnt, dass das Ökosystem EPD nicht nur aus Patientinnen und Patienten bestehe. Ebenso wichtig seien die teilhabenden Leistungserbringenden und GFP. Die Anbindung und aktive Teilnahme der Leistungserbringer am Ökosystem seien mitentscheidend für die weitere Verbreitung des EPD in der Bevölkerung. Der Erfolg von EPD basiere auf drei Kriterien: nutzenbringende Inhalte, eine hohe Zahl an angeschlossenen Leistungserbringern und an angeschlossenen Bürgerinnen und Bürgern / Patientinnen und Patienten. Der Vorschlag des Bundesrats ziele einzig auf den Anschluss von Patientinnen und Patienten ab. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat nicht auch den Anschluss von Leistungserbringern entschädigen wolle, weil diese die Dossiers mit Inhalten und Daten füllten, welche Nutzen brächten. Auch trage der Leistungserbringer wesentlich dazu bei, dass die Patientin oder der Patient ein Dossier eröffneten (Initiative des Leistungserbringers). AD Swiss schlägt deshalb vor, die Anzahl an eine (Stamm-)Gemeinschaft angeschlossene Leistungserbringer zu berücksichtigen, die effektiv Inhalte in die EPD einspeisen. Damit sollen auch diejenigen belohnt werden, die den Fokus auf die Anbindung möglichst vieler Leistungserbringer gelegt hätten und damit dazu beigetragen hätten, das EPD hin zu einem Ökosystem zu entwickeln. Weiter zu berücksichtigen sei die Integration weiterer Zusatzdienste (z.B. eMedikation). Eine wesentliche Voraussetzung für den künftigen Erfolg des EPD ist des Weiteren der gesteigerte Nutzen. Darum schlägt sie vor, dass ein Teil der Finanzhilfen auch für den Effort in die inhaltliche Weiterentwicklung mit entsprechenden Services eingesetzt werden könne. Pro integriertem EPD-Kernservice solle ein Betrag der Finanzhilfen zur Verfügung stehen.
Axana kritisiert, dass die gewählte Berechnungsmethode für die Finanzierungsbeiträge sich nur an der Anzahl EPD orientiere. Das EPD sei ein Ökosystem, in dem Patienten und Gesundheitseinrichtungen Daten austauschen. Die alleinige Berücksichtigung der Patientenseite werde dem nicht gerecht. Nur mit einer Vernetzung über beide Gruppen hinweg, könne das EPD seine Wirkung entfalten. Diesem Umstand solle die Übergangsfinanzierung Rechnung tragen. Sie befürwortet deshalb eine duale Berechnungsmethode, die sich neben der Anzahl EPD auch an der Anzahl produktiver GFP orientiert.
eSANITA findet, dass die Übergangsfinanzierung zu einseitig auf die Eröffnung von Dossiers ausgerichtet sei, da ein «leeres EPD» der Bevölkerung erfahrungsgemäss keinen Nutzen stifte. Deshalb sollten zusätzlich auch leistungsabhängige Beiträge an die jährlichen Betriebskosten der Stammgemeinschaften anhand der effektiven Anzahl produktiv angeschlossener Institutionen geleistet werden. Dabei solle auch die digitale Anbindung der Primärsysteme der Leistungserbringer an die Stammgemeinschaft und die damit verbundene automatisierte Bereitstellung der medizinischen Dokumente ins Patientendossier gefördert werden.
Für die Post ist die Ausrichtung der Finanzhilfen an der Anzahl der Dossier Eröffnungen allein nicht zielführend. Dies führe zu einer Ungleichbehandlung der Stammgemeinschaften und einer Akzentuierung der Konkurrenz untereinander, obgleich mehr denn je eine enge Zusammenarbeit für die Verbreitung des EPD zwischen allen Parteien notwendig sei. Während die einen in den letzten Jahren teilweise auch leere EPD eröffnet hätten, investierten andere in eine wirkungsvolle Organisationsform und die Anbindung der Gesundheitseinrichtungen und hätten daher noch kaum EPD eröffnen können. Zudem seien die wirtschaftlichen, organisatorischen und politischen Gegebenheiten im Umfeld der Stammgemeinschaften sehr unterschiedlich. Während einige Stammgemeinschaften heute schon finanzielle Beiträge des Kantons bzw. der Kantone erhalten, müssten andere Stammgemeinschaften ohne Unterstützung der Kantone auskommen bzw. diese Unterstützung für das Erlangen der Bundesfinanzhilfen erst noch beantragen. Die Kostenstrukturen der Stammgemeinschaften seien also nicht untereinander vergleichbar. Ein nutzenstiftendes EPD resp. eine effektive/wirksame EPD-Plattform hänge von mehreren Faktoren abhängt. Nebst der Eröffnung eines Patientendossiers durch den Patienten/die Patientin seien vor allem die Anzahl Gesundheitseinrichtungen, die tatsächlich als EPD-Benutzende im Health Provider Directory (HPD) registriert sind sowie die beständige Weiterentwicklung des Systems, auch mit relevanten Services, von Bedeutung. Die Finanzhilfen sollten nicht ineffiziente Strukturen festigen, sondern einen Beitrag an ein