Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)
Diskriminierung der privaten Stammgemeinschaften darstellen. Sie schlägt zur Gleichbehandlung aller Stammgemeinschaften vor, als entscheidendes Kriterium für die Gewährung der kantonalen Finanzierung der Wohnsitz der Patientin oder des Patienten zu wählen, und zwar unabhängig davon, bei welcher Stammgemeinschaft das EPD eröffnet wurde. Sie schlägt ebenfalls vor, dass vorzusehen sei, dass ein Kanton, der sich bereit erkläre, eine Finanzierung für den Betrieb von Stammgemeinschaften zu gewähren, dies in Form eines bestimmten und festen Betrags pro EPD tun müsse. Dadurch würde sichergestellt, dass die kantonale Unterstützung mindestens gleich hoch sei wie die des Bundes.
Die WEKO wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die vorgeschlagene Formulierung zu einer Ungleichbehandlung zwischen den von Kantonen gegründeten Stammgemeinschaften und den anderen Stammgemeinschaften hinsichtlich der finanziellen Beteiligung von Kantonen an den Betrieb und die Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers führen könnte.
4.1.4.1.2 Änderungsanträge
Gemäss IG eHealth, SDV und SHV bezieht sich das EPDG auf Stammgemeinschaften und Gemeinschaften. Deshalb schlagen sie folgende Änderung von Absatz 1 vor: «Der Bund kann Stammgemeinschaften und Gemeinschaften Finanzhilfen für die Sicherstellung der Finanzierung des Betriebs und der Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers gewähren.» Auch die ADTG unterstützt diese Änderung von Absatz 1 aus Gründen der Gleichbehandlung von national tätigen Stammgemeinschaften und Gemeinschaften. Der SVDG und VGI.ch schlagen dieselbe Änderung vor, mit der Begründung, dass Stammgemeinschaften gegenüber den Gemeinschaften nicht privilegiert werden dürften. So würden die Gemeinschaften eine kostengünstige Alternative für den Anschluss von Leistungserbringern anbieten, welche die Dossier Eröffnung nicht wahrnehmen wollen oder können.
Der SBK und svbg befürworten neben der finanziellen Unterstützung der Stammgemeinschaften auch die finanzielle Unterstützung für die Implementierung bei den Leistungserbringer, so dass das EPD nachhaltig zum Einsatz kommen könne. Geld ausschliesslich zugunsten der Stammgemeinschaften für die Eröffnung von einzelnen EPD reiche nicht aus. Der SBK und der svbg schlagen deshalb folgende Änderung von Absatz 1 vor: «Der Bund kann Stammgemeinschaften und Leistungserbringern Finanzhilfen für die Sicherstellung der Finanzierung des Betriebs und der Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers gewähren.»
AD Swiss weist darauf hin, dass sich das EPDG auf Stammgemeinschaften und Gemeinschaften beziehe und schlägt vor, dass Absatz 1 wie folgt angepasst wird: «Der Bund kann Stammgemeinschaften und Gemeinschaften sowie Identitätsprovidern Finanzhilfen für die Sicherstellung der Finanzierung des Betriebs und der Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers gewähren.». Die HIN schliesst sich diesem Antrag an.
4.1.4.2 Absatz 2
4.1.4.2.1 Bemerkungen zum Anknüpfungspunkt
Die Mitte stellt sich die Frage, ob es sinnvoll sei, die Höhe der Finanzhilfen einzig an das Kriterium der Anzahl eröffneter EPD zu binden, oder ob es weitere Kriterien gebe, welche dem Ziel eines möglichst breiten Einsatzes des EPD ebenfalls dienen würden.
Auch die FDP ist der Meinung, dass die Anzahl angeschlossener Leistungserbringer einer Stammgemeinschaft, die effektiv Inhalte in die EPD einspeisen, und die Integration weiterer Zusatzdienste mitentscheidend sind für ein gut funktionierendes Gesamtsystem, weshalb entsprechende Anreize in der Vorlage ergänzt werden sollen - falls die unumstrittenen Rahmenbedingungen nicht bereits jetzt geschaffen werden können.
economiesuisse erachtet es als wichtig, die (Übergangs-)Finanzierung leistungsorientiert auszugestalten. Die Eröffnung eines Dossiers sei zwar der erste Schritt, aber er genüge nicht. Das Dossier müsse aktiv unterhalten werden und möglichst alle betroffenen Leistungserbringer müssten sich daran beteiligen. Die jetzige Finanzierung garantiere keinen echten Nutzen des EPD.