Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)
ein Kantonsgebiet oder umgekehrt eine Stammgemeinschaft mehrere Kantone abdecken könnten. Dies bedinge eine Koordination in der Gewährung von Finanzhilfen zwischen Bund und Kantonen und unter den Kantonen. Dadurch werde die Einführung einer Übergangsfinanzierung zusätzlich erschwert. Es stelle sich daher die Frage, weshalb der Bund nicht direkt die finanzielle Verantwortung für die Übergangsfinanzierung sicherstellt, da er ja auch die Rahmenbedingungen und Regeln für den Betrieb definiere. Der Kanton SO fordert, dass verbindlich geklärt werden muss, wie der Finanzierungsprozess aussieht, wenn mehrere Stammgemeinschaften ein Kantonsgebiet abdecken oder umgekehrt eine Stammgemeinschaft mehrere Kantone abdeckt. Falls eine Mitfinanzierung durch die Kantone zwingend sei, müssten die Kantone gemäss dem Kanton SO die Möglichkeit haben, ihre finanzielle Unterstützung davon abhängig zu machen, dass der Bund ein entsprechendes Gesuch um Finanzhilfe einer Stammgemeinschaft auch tatsächlich gutheisse.
Der Kanton AG führt aus, dass er sich bereits im Jahr 2022 mit einem finanziellen Beitrag am Verein Stammgemeinschaft eHealth Aargau beteiligt hat. Im Jahr 2023 plane er erneut einen Beitrag an die besagte Stammgemeinschaft zu zahlen. Die Finanzhilfen wurden ohne die Berücksichtigung der jetzt geplanten Finanzhilfen des Bundes gewährt. Bei vorheriger gesicherter Kenntnis von den nun geplanten Finanzhilfen des Bundes hätte der Kanton AG deshalb geringere kantonale Finanzbeträge für den Verein Stammgemeinschaft eHealth Aargau vorgesehen. Insgesamt könne der Kanton AG aus diesem Grund nicht ausschliessen, dass der Verein Stammgemeinschaft eHealth Aargau später durch die zusätzlichen Bundesfinanzhilfen unverhältnismässig stark profitiere. In seiner Stellungnahme betont der Kanton AG, dass er zu denjenigen Kantonen gehöre, welche durch Beiträge an die Stammgemeinschaft das Projekt EPD von Anfang an gefördert und somit Pionierarbeit geleistet hätten. Dagegen hätten andere Kantone in Sachen EPD bislang wenig bis gar nichts bezahlt. Bei dieser Ausgangslage könne es nicht angehen, dass Kantone, die bereits (freiwillig) Zahlungen an Stammgemeinschaften geleistet haben, am Ende in finanzieller Hinsicht erheblich benachteiligt würden. Der Kanton AG fordert, dass der Bundesgesetzgeber diesen Punkt berücksichtigen und beispielsweise für solche Kantone Rückvergütungen vorsehen sollte.
Der Kanton BL regt an, dass bereits gesprochene Mittel der Kantone, die nicht durch ebenso hohe Mittel des Bundes ergänzt waren, den künftigen Kantonsanteilen angerechnet werden sollen.
Für den Kanton BE ist unklar, wie in Absatz 3 der Begriff «jährlich» in diesem Kontext zu verstehen ist. Der Kanton BE erwartet zur Umsetzung der Zielsetzungen des KVG (Qualitätssteigerung und Kosteneffizienz) nach den konkreten Vorgaben des Bundes eine Finanzierung durch den Bund. Zudem bedauert er, dass sich die Krankenversicherer nicht an der Übergangsfinanzierung beteiligen sollen.
Auch der Kanton TI findet, dass eine finanzielle Beteiligung der Krankenversicherer an der Finanzierung in Betracht gezogen werden sollte.
Die GRÜNEN und der SGB finden, dass die Kantone zu einer deutlich höheren Beteiligung verpflichtet werden sollten, da das Gesundheitswesen in ihrer Kompetenz liege.
Die ADTG, IG eHealth und SDV fordern, dass sich nicht nur die Kantone, sondern auch Dritte im Sinne der Finanzhilfen beteiligen können.
Die CVCI weist darauf hin, dass sichergestellt werden müsse, dass die kantonale Unterstützung mindestens gleich hoch sei wie diejenige des Bundes, indem auch der vom Kanton zu leistendem Betrag pro EPD bestimmt werde.
Interpharma fordert den Bund auf, eine Lösung für die nachhaltige Finanzierung des EPD zu finden, sollten einige Kantone ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
scienceindustries und die SDA meinen, dass die Übergangsfinanzierung nicht von der hälftigen Beteiligung der Kantone abhängig gemacht werden solle.
Der SSR findet die Idee gut. Sie könne zur Kostendämmung führen, aber das Vorgehen sei zu kompliziert und funktioniere nicht.