Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)
6 Weiter eingegebene Punkte
6.1 Gesetzgebungsprozess
Die Kantone AG, BE, NW und die GDK bemängeln, dass diese erste Teilrevision frühestens Mitte 2024 ihre Wirkung entfalten könne und dass eine umfassende Revision nicht vor 2027 greifen werde. Der Kanton NW und die GDK führen aus, dass sich bis dahin alle Akteure würden bemühen müssen, die Verbreitung des EPD in der Bevölkerung, bei den GFP und den Institutionen mit den vorhandenen rechtlichen und finanziellen Mitteln zu unterstützen. Das werde keine leichte Aufgabe und es bestehe das Risiko, dass das EPD diese Periode nicht unbeschadet überstehe. Darauf müsse auch das Parlament explizit hingewiesen werden und der Gesetzgebungsprozess solle entsprechend beschleunigt werden. Der Kanton BE erachtet es als unverantwortlich, dass eine umfassende Revision des EPDG nicht vor 2027 greifen werde und damit längst bekannte zentrale Mängel an der Konzeption des EPD noch auf Jahre hinaus weiterbestünden. Dies gefährde das ganze Projekt der Einführung der EPD – eines Instruments, das die Schweiz rasch benötige – massiv. Auch der Kanton LU erachtet die Übergangsfrist bis zur geplanten Umsetzung der Gesamt-Revision des EPDG als sehr lange und befürchtet als Folge davon eine generell abnehmende Akzeptanz gegenüber dem elektronischen Patientendossier.
Die Mitte erwartet, dass endlich eine nachhaltige finanzielle Basis für das EPD und die Stammgemeinschaften geschaffen werde. Sie fordert den Bundesrat auf, mit der umfassenden Revision Rahmenbedingungen zu schaffen, die so rasch wie möglich ein funktionierendes, praktikables und finanziell stabiles EPD ermöglichten, welches dann auch breit eingesetzt werde. Die Übergangszeit sei so kurz wie möglich zu halten und weitere Verzögerungen seien zu vermeiden. Auch die SP findet, dass es mit der Einführung der vereinfachten Massnahmen, welche mit der Revision des EPDG in fünf Jahren folgen dürften, viel zu langsam gehe.
Die ACSI und die FRC bemängeln die schlechte Bilanz des EPD: Im November 2022 verzeichnete ein Faktenblatt des Bundes und der GDK 13'000 EPD. Es zeige sich also, dass 6 Jahre nach Einführung des Gesetzes nur 2 von 1000 Schweizerinnen und Schweizern ein EPD eröffnet hätten. Sie finden es seltsam, dass sich die Bundesverwaltung mit einer Fünfjahresfrist für die Überarbeitung eines Vorhabens mit einem beträchtlichen Kostendämpfungspotenzial zufrieden zu geben scheine. CH++ schliesst sich dieser Aussage an.
Die IG eHealth und der SHV geben zu bedenken, dass der Rückstand der Schweiz bei der digitalen Transformation beträchtlich sei. Der Rückstand bedeute, dass Ineffizienzen bei der Versorgung und bei der Administration in Kauf genommen würden, die kostentreibend wirkten. Es sei also zentral, bei der digitalen Transformation einen ambitionierten Fahrplan umzusetzen, weil diese einen Beitrag zu einer besseren Versorgung und zur Kostendämpfung leisten könne.
axsana merkt an, dass es einige – wahrscheinlich oftmals unstrittige – insbesondere organisatorische Verbesserungsmassnahmen gebe, die möglichst parallel zur umfassenden Revision umgesetzt werden sollen. Sie regt an, dazu bei den Stammgemeinschaften umgehend eine Umfrage zu machen.
CH++ findet, dass die vorgesehene Totalrevision des Gesetzes vielversprechend sei, fürchtet aber, dass sie zu spät kommen wird.
6.2 Verpflichtung aller GFP, sich einer Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft anzu-
schliessen
Der Kanton SG fordert, dass alle ambulanten Leistungserbringer zur Führung eines EPD verpflichtet werden sollen, indem die Verpflichtung, sich einer Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft anzuschliessen, Zulassungsvoraussetzung werde, zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen. Diese Verpflichtung solle bereits in der ersten EPDG-Revision mit einer angemessenen Übergangsfrist vorgezogen werden. Der Kanton TG, die Interpharma und scienceindustries schliessen sich dieser Forderung an. Die FDP, SP, der svg-usam und DVSP verweisen auf die Motion 19.3955 «Ein elektronisches Patientendossier für alle am Behandlungsprozess beteiligten Gesundheitsfachpersonen», welche das Parlament am 8. März 2021 deutlich angenommen habe, und fordern, diese Verpflichtung sei bereits