Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)
6.3 Verpflichtung der GFP Daten im EPD zu erfassen
Die Kantone AG, GE, JU, SO, VS und der DVSP, CARA sowie die KSG führen aus, dass der Erfolg des EPD auch davon abhänge, dass das EPD mit relevanten Dokumenten gefüllt werden. Die Verpflichtung von GFP, sich einer Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft anzuschliessen, reiche oft nicht aus, um eine systematische Befüllung der EPD durch die GFP zu gewährleisten. Die Pflicht, die essentiellen Dokumente ins EPD zu stellen, soll deshalb gesetzlich verankert werden. Der Kanton BS und die GDK unterstützen dieses Anliegen. Auch der Kanton NW fordert, dass die ans EPD angeschlossene GFP und Institutionen verbindlich dazu angehalten werden, Dokumente im EPD abzulegen. Interpharma teilt diese Ansicht und gibt zu bedenken, dass die Ausweitung der Verpflichtung zur Führung eines EPD erst in der umfassenden Revision mit Abschluss im Jahr 2027, die Bemühungen um den Aufbau eines Gesundheitsdatenraums in der Schweiz weitere Jahre zurückwerfe. Auch der Kanton FR fordert diese Pflicht. Die BEKAG und die FMH bemängeln, dass sich 5 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung zum EPD nur ein Teil der Spitäler (Art. 39 Abs. 1 Bst. f KVG) angeschlossen hätten und innerhalb derjenigen Spitäler, die am EPD teilnehmen, nur ein geringer Teil der dort tätigen GFP über einen Zugriff auf das EPD verfügten. In seiner jetzigen Form werde das EPD für Patientinnen und Patienten sowie für die ambulante Ärzteschaft keinen bedeutenden Nutzen haben. Der DVSP fordert, dass der Bund vorsehen solle, welche Dokumente unbedingt ins EPD zu stellen seien.
Die Swico führt aus, dass die Pauschale pro eröffnetem Patientendossier vom Prinzip her die richtigen Anreize setze. Jedoch würde damit nur ein Akteur des EPD-Ökosystems abgedeckt, nämlich die Stammgemeinschaften. Für GFP werde leider kein weiterer Anreiz zur Eröffnung und Nutzung von EPD geschaffen. Letztendlich sei der Mehrwert des EPD begrenzt, wenn Dossiers eröffnet würden, das Ökosystem aber nicht genutzt werde. Es müssten Massnahmen vorgesehen werden, die auch die aktive Nutzung des EPD förderten. Hier sollte der Fokus insbesondere auf GFP gelegt werden. Es sei deshalb zu prüfen, ob eine Pflicht für GFP, das EPD zu nutzen, bereits im Rahmen dieser Vorlage Sinn ergeben würde.
6.4 Anzahl Stammgemeinschaften
Der Kanton TG findet, eine einzige Stammgemeinschaft wäre effizienter, es gäbe keine Schnittstellenproblematik. In anderen Ländern, z.B. Dänemark, habe sich die Lösung mit einer Stammgemeinschaft sehr bewährt.
Die GRÜNEN erwartet eine grundsätzliche Überdenkung des Prinzips mit den Stammgemeinschaften und dass die Variante von nur noch einer – selbstverständlich von der öffentlichen Hand gesteuerten – Anbieterin seriös geprüft werde. Die zweite Revision müsse genutzt werden, um die grundlegenden Konstruktionsfehler des EPD, wie etwa die ihm zugrundeliegende Marktideologie und den davon abgeleiteten Pseudowettbewerb der Stammgemeinschaften, zu korrigieren. Ohne schrittweise Reduktion der Anzahl Stammgemeinschaften und ohne Schaffung einer übergeordneten weisungsbefugten Stelle beim Bund würde sie sich vorbehalten, die Vorlage abzulehnen.
Auch die SP und der DVSP regen an, dass die Frage der Anzahl notwendigen Stammgemeinschaften in der Phase 2 berücksichtigt werden soll. Als einzige Anbieterin sei die Post Monopolist gegenüber den Stammgemeinschaften, von Letzteren gebe es Stand April 2023 noch sechs. Die SP und der DVSP sind kritisch eingestellt gegenüber der Notwendigkeit, an den verschiedenen Stammgemeinschaften festzuhalten. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass der Markt zu klein sei für mehrere Anbieterinnen und Anbieter und regen deshalb an zu prüfen, wie zielführend unterschiedliche Stammgemeinschaften sind, zumal es eben nur noch eine Systemanbieterin, die Post, gebe.
Die IGMG merkt an, dass Kosteneindämmungen kaum zu erreichen seien, solange das EPD technisch nicht auf einem adäquaten Stand geführt werden könne und erachtet es als zielführend, nur einen EPD-Anbieter mit klaren Vorgaben zur Schaffung von Schnittstellen zu allen Systemen (KIS, PIS etc.) zuzulassen.