Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)
der Lage sind, könne im HPD überprüft werden, dem Verzeichnis aller im EPD registrierten GFP und Organisationen. Zugriff auf diesen Dienst hätten jedoch nur der Bund und die Stammgemeinschaften und Gemeinschaften. Den Kantonen sei dieser Zugriff verwehrt. Dies habe bereits im Zusammenhang mit dem seit dem 1. Januar 2022 geltenden neuen Zulassungskriterium für Ärztinnen und Ärzten zur OKP – nämlich der Verpflichtung zum Anschluss an eine Stammgemeinschaft oder Gemeinschaft – sowie der diesbezüglichen Prüfungs- und Aufsichtspflicht der Kantone im Rahmen des ebenfalls auf den 1. Januar 2022 neu eingeführten formellen Zulassungsverfahren zur OKP zu diversen Ärgernissen und Unverständnis geführt. Aus ihrer Sicht kann mit diesem Zugriffsrecht nicht bis zur umfassenden Revision gewartet werden; der Zugriff sei bereits heute notwendig für die Umsetzung von geltendem Bundesrecht. Die Kantone AG und BE weisen darauf hin, dass es sich bei denen in den Abfragediensten bearbeiteten Daten nicht um besonders schützenswerte Personendaten nach Bundesrecht handele, und dies daher einfach umzusetzen sein dürfte.
6.7 Eröffnungsprozess
Die Kantone AG, BE, BL, BS, LU, NW, UR und die GDK fordern auf zu prüfen, ob der Eröffnungsprozess noch weiter vereinfacht werden kann, z. B. in der Ausstellung einer eID. Der Kanton ZH regt an, weitere Erleichterungen in die Gesetzesrevision aufzunehmen. Insbesondere sollten die gesetzlichen Anforderungen an den Eröffnungsprozess, die E-ID und die Zertifizierung gesenkt werden. In diesen Bereichen bestünden Optimierungspotenziale, die genutzt werden könnten, ohne dass wesentliche Abstriche bei der Sicherheit gemacht werden müssen. Das EPD solle durch die Gesetzesrevision für alle Beteiligten einfacher, zugänglicher und attraktiver werden.
Auch der Kanton AG findet die Prozesse zur Beantragung einer digitalen/elektronischen Identität (eID) zu wenig benutzerfreundlich und kompliziert. Es ist ihm ein Anliegen, dass die Botschaft zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) rasch dem Parlament übermittelt und der Bund die Vorarbeiten zur Umsetzung startet.
Der Kanton BE sieht das grösste Hindernis in Bezug auf die Verbreitung des EPD ebenfalls bei der elektronischen Identität (eID). Das Erfordernis einer eID vermindere die Attraktivität des EPD deutlich. Es gelte zudem zu bedenken, dass die heutigen eIDs vom Volk abgelehnt würden. Verbesserungen würden daher erst erreicht, wenn eine Lösung bezüglich eID gefunden werde. Ein vollständig elektronischer Eröffnungsprozess sei eine Grundvoraussetzung, die erfüllt sein müsse, damit sich das EPD verbreiten könne.
Der Kanton GL sieht die Mängel des EPD in den Prozessen zur Beantragung einer eID, welche es zur elektronischen Eröffnung eines EPD braucht, die immer noch zu wenig benutzerfreundlich und kompliziert seien. Um dem EPD einen erfolgreichen Neustart zu ermöglichen, müsse deshalb die Botschaft zum BGEID rasch dem Parlament übermittelt und die Vorarbeiten zur Umsetzung gestartet werden.
Der Kanton JU findet, dass das IDM das Haupthindernis für die Einführung des EPD in der Schweiz darstellt. Die verschiedenen Sicherheitsstufen der im Umlauf befindlichen IDM machten den Prozess der Eröffnung und des Zugangs zu einem EPD deutlich komplexer. Aus der Sicht eines Bürgers oder einer GFP sei dies schlichtweg unverständlich. Beispielsweise müsse eine Bürgerin, die ihre Identität online über die SwissID App habe verifizieren lassen, einen zweiten vollständigen Identitätsverifizierungsprozess vor Ort durchlaufen, um ein EPD eröffnen und darauf zugreifen zu können. Technisch und in Bezug auf die Sicherheit bringe dieser zweite Prozess nichts und schränke den Zugang zum EPD sehr stark ein. Daher seien angesichts der Komplexität des aktuellen Systems de facto spezifische Begleitmassnahmen für den Erhalt eines EPD-kompatiblen IDM erforderlich, die im Übrigen bereits weitgehend von den Westschweizer Kantonen finanziert würden. Ein einziger IDP, der nach seiner Aktivierung automatisch in verschiedenen Kontexten zertifiziert wird, werde hier Abhilfe schaffen. Folglich wird erwartet, dass der Bund die Arbeiten an der künftigen eID des Bundes beschleunigt. Der Kanton TI fordert auf zu klären, wie die Kosten für das elektronische IDM finanziert werden