Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)
6.5 Freiwilligkeit / Opt-out / Eröffnung EPD
Für die SP und den DVSP ist es klar, dass eine flächendeckende Nutzung des EPD Kosten im Gesundheitswesen einsparen wie auch Prozesse effizienter gestalten könne. Es verringere die Wahrscheinlichkeit von Mehrfachmedikationen und eliminiere die Gefahr, dass im entscheidenden Moment die entsprechenden Fachpersonen nicht erreichbar sind, um einen Krankheitsverlauf in einem physischen Dossier nachzuschlagen. Sie vertreten die Ansicht, dass die Nutzung des EPD nicht von dem aktuell geltenden, aufwändigen Prozess der Eröffnung abhängen dürfe und plädieren für ein Opt-Out Modell. Sie fordern, dass nun rasch und unkompliziert die Hürden für die Erstellung eines EPD gesenkt werden. Eine Möglichkeit sehen sie darin, dass mit dem Covid-Impfzertifikat ein EPD eröffnet werden kann. Denn um überhaupt erst an ein Covid-Impfzertifikat zu gelangen, seien mehrfache Überprüfungen der Identität notwendig, nicht zuletzt bei einem Covid-Test oder der Corona-Impfung. Dieses Zertifikat genüge zudem den Sicherheitsstandards und ermögliche so, dass 6 Millionen Menschen in der Schweiz unkompliziert und unbürokratisch ein EPD eröffnen könnten. Sie regen deshalb an, dass der Bundesrat diese Option basierend auf den vorgeschlagenen Anpassungen von Art. 3 ermöglicht. Der DVSP führt aus, dass das Opt-Out-Modell zwingend mit der Förderung der Gesundheits- und Digitalkompetenzen der Patientinnen und Patienten einhergehen müsse. Das EPD bringe einen Paradigmenwechsel mit sich: bisher seien die Gesundheitsinformationen einer Person im Besitz der Ärzteschaft gewesen – mit dem EPD habe jetzt diese Person direkt Zugang zu ihren eigenen Daten. Um diese Daten sinnvoll zu nutzen und die Verantwortung der Patientinnen und Patienten zu stärken, sollen die Gesundheitskompetenzen der Patientinnen und Patienten auch gestärkt werden. Zu diesem Zweck erwartet er, dass der Bund eine gesetzliche Grundlage vorsieht, damit die Patientenorganisationen diese sehr wichtige Aufgabe im Sinne von Sparring Partners der Patientinnen und Patienten wahrnehmen könnten und dafür eine finanzielle Unterstützung des Bundes bekämen.
Die BEKAG plädiert für eine einfachere, für die grosse Mehrheit der Bevölkerung inkl. kranke, ältere oder sozial schwache Personen handhabbare Lösung. Denn die Praktikabilität des jetzt vorgesehen Systems der Freiwilligkeit sei nicht gegeben und hindere durch die Kompliziertheit die Eröffnung möglichst vieler EPD erheblich. Für bestimmte Teile der Bevölkerung (z.B. ältere und/oder schwer kranke Menschen) sei das Ganze mit derart vielen Hürden verbunden, dass vernünftigerweise nicht damit zu rechnen sei, dass von ihnen die notwendige Einwilligung jemals erteilt werden dürfte.
Laut der IG eHealth und SHV sei der freiwillige Anschluss ans EPD für Bürgerinnen und Bürger wenig attraktiv, da Anwendungsfälle weitgehend fehlten. Das Impfdossier sei alleine keine «Booster-Anwendung». Das EPD funktioniere heute zwar technisch (derzeit innerhalb der eigenen Gemeinschaftsgrenzen), aber für die dringende inhaltliche Weiterentwicklung fehlten den Stammgemeinschaften die Mittel.
Der SBAP ist der Meinung, dass die festgehaltene Freiwilligkeit der nutzenden Person in die Widerspruchslösung («opt out») umgewandelt werden sollte.
Der SVDG weist darauf hin, dass in der umfassenden Revision des EPDG unbedingt das Prinzip Opt-Out mit vorgängiger, automatischer Dossier Erstellung und ggf. Widerspruch vorgesehen werden solle.
Die Freiwilligkeit für Patientinnen und Patienten wird vom SSR als gut betrachtet und solle auch bei der definitiven Einführung beibehalten werden.
6.6 Zugang zum HPD
Die Kantone AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE, JU, LU, NW, SG, SO, TI, UR, VS sowie die GDK und CARA fordern einen ausdrücklichen Zugang der Kantone zum HPD, damit die Kantone ihre Aufgaben bei der Überprüfung der Mitgliedschaft von GFP und deren Einrichtungen wahrnehmen können. Die Kantone AG, BE und NW führen aus, dass sich durch die finanzielle Mitverantwortung der Kantone in Form einer Beitragszahlung pro eröffnetes Dossier das Interesse der Kantone erhöhen dürfte, dass die Leistungserbringer behandlungsrelevante Dokumente im EPD ihrer Patientinnen und Patienten ablegen und auf bereits vorliegende Dokumente zugreifen. Ob die Leistungserbringer dazu nur schon technisch und organisatorisch überhaupt in