Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)

sollen, da die IdP nach eigenen Angaben bisher nicht in der Lage seien, ihre Dienste den Bürgern direkt in Rechnung zu stellen. Es sei also zu klären, wer für diese Kosten aufkommen soll.

Die SKS führt aus, dass bezüglich der Implementierung und Nutzung des EPD die aktuelle Situation für Konsumentinnen und Patienten äusserst unbefriedigend sei. Das Verfahren zur Eröffnung eines EPD sei kompliziert und zeitaufwendig.

Der SDV streicht hervor, dass die bisherigen, physischen Eröffnungsstellen auch in Zukunft gewährleistet sein müssen, da ältere Menschen bei Bedarf eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen können sollten, sowohl für die Registrierung der eID als auch für die Eröffnung des EPD. Damit verbundene, persönliche und vertrauensvolle Beratung / Unterstützung im Umgang mit einem zentralen, innovativen Instrument der Kommunikation GFP-Patient und mit eigenen Gesundheitsdaten, müsse bis auf Weiteres nicht nur nach Gutdünken der Stammgemeinschaften möglich sein, sondern gleichermassen wie die neuen Formen der Einwilligung – elektronisch – konsequent gefördert werden. Dies diene letztlich der Zielerreichung des EPD.

Der SHV schlägt vor, dass die im Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG; SR 811.21) geregelten Gesundheitsberufe die Dienstleistung der Eröffnung von EPD nicht anbieten müssen, da der Eröffnungsprozess mit sehr viel Aufwand verbunden sei, welcher aktuell nicht entschädigt werde.

Der svbg weist darauf hin, dass der Prozess zur Eröffnung eines Dossiers nach wie vor aufwändig und anspruchsvoll ist und damit eine hohe Hürde für viele darstelle – um eine stärkere Verbreitung des EPD zu erreichen, müsse nach wie vor daran gearbeitet werden, diesen so einfach wie möglich zu gestalten.

6.8 Mängel bei der Umsetzung des EPD(G)

Laut dem Kanton GL leide die Verbreitung des EPD darunter, dass die technische Umsetzung aus heutiger Sicht mangelhaft sei. Nicht umsonst werde das Instrument als «PDF-Friedhof» mit einer als veralteten und den Fortschritt erschwerenden Technologie bezeichnet. Ebenso seien im EPDG keine klaren Verantwortungen, Kompetenzen und Durchsetzungsinstrumente definiert.

Der Kanton GR findet, dass das EPD in der heutigen Form nicht praxistauglich sei.

Der Kanton LU erwartet seitens Bund ein stärkeres Engagement, nur so sei das elektronische Patientendossier noch zu retten. Er erwartet auch, dass der Bund die Planung soweit optimiert, dass eine maximale Frist von drei Jahren für die Übergangsfinanzierung angestrebt werden kann.

Der Kanton SO fordert Massnahmen, um den Zugang zum und die Handhabung des EPD für Patientinnen und Patienten zu erleichtern.

Der Kanton TG erachtet das EPDG in seiner jetzigen Form als gescheitert und fordert eine grundlegende Revision unter Berücksichtigung der von ihm aufgeführten Aspekte. Er bemängelt folgende Konstruktionsfehler des EPD:

• Die Datenerfassung erfolge selektiv pro Krankheit und Arzt oder Ärztin, was dazu führe, dass ein behandelnder Arzt oder eine behandelnde Ärztin nie weiss, ob die vorliegenden elektronischen Akten vollständig sind oder aufgrund einer selektiven Eingabe die Gefahr einer Falschbehandlung besteht. Eine erfolgreiche Therapie setze einen umfassenden Zugang der Leistungserbringer und Leistungserbringerinnen zu allen Daten voraus.

• Die technische Konstruktion überzeuge nicht. Anstelle der Abspeicherung dynamischer, strukturierter Daten bildet das EPDG nur statische Daten ab (Bilder und statische Texte). Dadurch müssten die Daten mühsam in die jeweiligen Systeme der Leistungserbringer oder Leistungserbringerinnen eingespeist werden.

• Es fehlten Anreize zur Eröffnung eines EPD.

• Leistungserbringer und Leistungserbringerinnen könnten die Daten aus dem EPD kaum nutzen, weil sie nie wüssten, ob diese vollständig seien. Sie hätten daher keinerlei Anreiz, EPD zu eröffnen oder deren Eröffnung zu fördern.