Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/63: Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) · 66 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)

• Patienten und Patientinnen sähen ebenfalls kaum einen Nutzen, und die Eröffnungshürden seien zu hoch (Unterschrift oder zertifizierte eSignatur), weshalb bisher nur wenige EPD eröffnet wurden.

• Es sei nicht ersichtlich, wieso in der kleinräumigen Schweiz diverse Stammgemeinschaften bestehen sollten, wenn doch die Patienten und Patientinnen mobil zwischen den einzelnen Leistungserbringern und Leistungserbringerinnen, Kantonen und Systemen wechseln (Arzt, Ärztin, Apotheker, Apothekerin, Spitäler etc.).

• Die Krankenversicherer hätten keinen Zugang zu den Daten, was insbesondere deren gesetzlichen Auftrag der Wirtschaftlichkeits-, Zweckmässigkeits- und Wirksamkeitsüberprüfung unnötig erschwerte und administrativen Aufwand mit Kostenfolgen für die Prämienzahlenden verursache.

− Niemand profitiere wirtschaftlich von der aufwendigen Eröffnung eines EPD.

Der Kanton ZH führt den geringen Fortschritt und die Finanzierungslücken unter anderem auf Mängel im zugrunde liegenden EPDG zurück. Der Bund habe darin die Kompetenzen und Pflichten der Akteure unzureichend geregelt und ging von einer Vielzahl von Stammgemeinschaften aus, was organisatorisch und technisch nicht zu bewerkstelligen sei und zu Ineffizienzen und Verzögerungen führte. Ausserdem unterschätzten der Bund und die Stammgemeinschaften die Identifizierungs-, Zertifizierungs- und Weiterentwicklungskosten. Er ist der Überzeugung, dass das EPDG deshalb rasch und umfassend revidiert und die Änderungen vor 2027 in Kraft gesetzt werden müssten. Die entsprechenden Arbeiten seien umgehend an die Hand zu nehmen und voranzutreiben. Er erachtet folgende Elemente als wichtig:

• eine klare Regelung und Abgrenzung der Aufgaben und Kompetenzen von Bund und Kantonen sowie der Einbezug von Dritten wie den Krankenversicherern,

• die Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung,

• die Verpflichtung aller ambulanten GFP, ein EPD zu führen,

• die Einführung der Pflicht zur Eröffnung eines EPD durch die Bevölkerung mit einem Opt-out-Modell (anstelle der bisherigen Freiwilligkeit),

• die Nutzung der technischen Infrastruktur für Zusatzdienste, wie z. B. die Überweisung von Patientinnen und Patienten an andere GFP.

Der Kanton ZH schliesst sich der Feststellung der GDK an, welche als Hauptursache für die entstandenen Finanzierungslücken und den geringen Fortschritt in der Verbreitung des EPD das weitgehende Fehlen von klar definierten Verantwortungen, Kompetenzen und Durchsetzungsinstrumenten in den gesetzlichen Grundlagen sieht.

Die FDP fordert die (Teil-)Umsetzung der angenommenen Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates 22.3015 «Elektronisches Patientendossier. Praxistauglich gestalten und finanziell sichern». Die zweite Forderung, wonach die technische und organisatorische Komplexität des EPD reduziert werden solle, kann aus Sicht der FDP auf Gesetzesstufe umgesetzt werden. Die IG eHealth und der SHV sind derselben Meinung und empfehlen, die Daten des EPD über eine einzige technische Plattform laufen zu lassen. Die vom Parlament vor vielen Jahren gewählte Architektur sei in der Umsetzung zu kompliziert. Der Datenaustausch von (Stamm-)Gemeinschaft zu (Stamm-)Gemeinschaft (Cross-Community) funktioniere derzeit noch nicht. Es sei vorhersehbar, dass das System nicht wie gewünscht funktionieren werde, sobald viele Daten erfasst würden. Mit der in der zweiten Phase zu realisierender zentraler Ablage für dynamische Daten nehme der Komplexitätsgrad zwischen Daten, die zentral abzulegen seien und Daten die dezentral abgelegt seien, nochmals zu. Für ein attraktives EPD brauche es zwingend dynamische, zentral abgelegte Daten. Diese Erkenntnis hat aus ihrer Sicht zur Folge, dass es ein Umdenken bei der Architektur brauche. Diesen Systemwechsel habe das Parlament dem Bundesrat mit der Annahme der