Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/64: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; Verhandlung der Tarife der Analysenliste · 19 Seiten

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an Leistungserbringern, welche Laboranalysen durchführten, (insbesondere private Labors, Spitäler, ärztliche Praxislaboratorien) führen müssten. Angesichts der grossen Anzahl Tarifpartner zweifelt der Bundesrat, dass die angestrebten Motionsziele, d. h. die Vereinheitlichung der Tarife gemäss KVG und die rasche Anpassung der Tarife, mit der Kompetenzübertragung erreicht werden können. Er befürchtet im Gegenteil Blockaden bei den Tarifverhandlungen, wie sie auch bei der Revision der Tarifstruktur für die ambulanten ärztlichen Leistungen Tarmed sowie bei der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen auftauchten und den Bundesrat zwangen, von seinen subsidiären Kompetenzen gemäss Artikel 43 Absatz 5 und 5bis KVG Gebrauch zu machen. Schliesslich unterstreicht der Bundesrat, dass die vorgeschlagene Tarifliberalisierung das EDI nicht von der Zuständigkeit entlasten würde, die AL gemäss den gesetzlichen Voraussetzungen der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (Art. 32 Abs. 1 und Art. 43 Abs. 6 KVG) zu erarbeiten.

Im Parlament wurde zudem vorgebracht, dass kein Anlass zur Änderung eines funktionierenden Systems bestehe; insbesondere wird ein Volumen- und Preisanstieg bei den Analysen sowie eine Schwächung der Praxislaboratorien befürchtet.7

1.2 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 2020 zur Legislaturplanung 2019–20238 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 2020 über die Legislaturplanung 2019–20239 angekündigt.

Sie ist eine direkte Folge der Annahme der Motion 17.3969 der SGK-S durch das Parlament.

Die Vorlage weist thematische Überschneidungen mit den folgenden Strategien des Bundesrates auf, wobei sich keine dieser Strategien direkt mit der Einführung von Tarifverhandlungen im Bereich AL durch die Tarifpartner befasst:

- Das EDI befindet sich derzeit in der zweiten Phase der AL-Revision (transAL-2), die eine Neutarifierung aller AL-Tarife umfasst.

- Das Parlament hat eine Motion (Lohr 19.449210) angenommen, die den Bundesrat beauftragt, die Preise der Laboranalysen zulasten der OKP zu senken. Die Umsetzung dieser Motion erfolgt im Rahmen der Neutarifierung der AL-Tarife (Projekt transAL-2).

Aufgrund der schnellen Entwicklung im Analysesektor seit 2009 hat das BAG 2017 eine neue Revision der AL eingeleitet, die in zwei Phasen aufgeteilt ist. Die erste Phase umfasste eine inhaltliche und strukturelle Revision der AL (transAL-1). Die revidierte und neu strukturierte AL ist im Januar 2021 in Kraft getreten. Die zweite Phase (transAL-2) ist bereits angelaufen und die Arbeiten dazu sind in Gang. In diesem Rahmen werden alle Tarife der AL überprüft und neu berechnet. Der erste Schritt besteht darin, die Tarife aller Positionen mit Ausnahme der Schnellen Analysen zu überprüfen. Die Schnellen Analysen werden überprüft, sobald der erste Schritt abgeschlossen ist.

Die revidierten Tarife werden nicht vor 2025 zur Anwendung gelangen. Parallel dazu hat sich die SGK-N am 6. April 2022 mit dem Anfang Februar vom Preisüberwacher (PUE) publizierten Auslandpreisvergleich von medizinischen Analysen befasst. Nach

7 SGK-S, Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 16. Mai 2018, 16.05.2018.

8 BBl 2020 1777

9 BBl 2020 8385

10 Vgl. www.parlament.ch > 19.4492. 5/19