Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/64: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; Verhandlung der Tarife der Analysenliste · 19 Seiten

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Praxislabors für die 33 Schnellen Analysen der AL bisher einen höheren Tarif in Rechnung stellen. Eine grosse Herausforderung im Rahmen der Verhandlungen wird sein, die Präsenzdiagnostik sowie bestimmte Errungenschaften in Bezug auf den Zugang zu hochwertiger patientennaher Versorgung weiterhin gewährleisten zu können.

5.3.2 Auswirkungen auf die Versicherer

Aufgrund des Übergangs von einem Amtstarif zu einem Vertragstarif werden die Versicherer Fachkenntnisse im Bereich Laboranalysen und Analysetarifen und ihrer Tarifierung entwickeln müssen. Dies erfordert von den Versicherern den Aufbau neuer fachlicher sowie betriebswirtschaftlicher und gesundheitsökonomischer Kenntnisse im Bereich der Laboranalysen. Es ist damit zu rechnen, dass die wichtigsten Verbände die Verhandlungen für ihre Mitglieder führen werden, was diese administrativ entlasten würde.

5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die vorgeschlagene Änderung hat möglicherweise eine Anpassung der geltenden Tarifstruktur zur Folge. Durch die fragmentierte Kostenaufteilung (Taxen und Zuschläge) und mit den Schnellen Analysen berücksichtigt die derzeitige Struktur die sehr unterschiedlichen Kontexte, in denen die Analysen durchgeführt werden. Sie ermöglicht es den Laboratorien, auch bei Analysen kostendeckend zu arbeiten, die innert sehr kurzer Frist oder in Anwesenheit der Patientin bzw. des Patienten durchgeführt werden müssen. So können bei den Schnellen Analysen höhere Taxen verrechnet werden, die den besonderen Umständen der Durchführung Rechnung tragen. Bei einem Übergang zu einem Vertragstarif wäre nicht klar, ob der Zugang zu hochwertiger patientennaher Versorgung weiterhin gewährleistet ist.

Hätten die Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern Anpassungen an den Analysetarifen zur Folge, könnte sich das teilweise auf die Prämienzahlenden und damit auf die Versicherten auswirken. Eine Tarifsenkung hängt nicht von einem solchen Paradigmenwechsel ab, da die Versicherer bereits im aktuellen System niedrigere Tarife mit den Leistungserbringern vereinbaren können. Ohne behördlich vorgegebenen Obergrenze könnten die Tarife einiger Analysen gar ansteigen, andere aber auch sinken. Unter dem Strich können die Auswirkungen auf die Versicherten zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Diese hängen stark von den zwischen den Tarifpartnern ausgehandelten Tarifverträgen und den vereinbarten Tarifen ab.

5.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Es sind keine Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten; die entsprechenden Fragen wurden daher nicht geprüft.

5.6 Andere Auswirkungen

Es sind keine weiteren Auswirkungen zu erwarten; es wurden daher keine weiteren Fragen geprüft.