Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/64: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; Verhandlung der Tarife der Analysenliste · 19 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 10Fedlex · Erläuternder Bericht
verrechnet werden (Art. 52 Abs. 3 KVG). Die Leistungserbringer dürfen keine höhere Vergütung verlangen, ein Preis unter dem Amtstarif ist hingegen zulässig.
Der derzeitige Tarif der AL ist als gesamtschweizerischer Einzelleistungstarif konzipiert, der vom EDI festgesetzt wird. Für jede Position legt die AL die maximale Anzahl Taxpunkte fest, den die Laboratorien zulasten der OKP in Rechnung stellen dürfen. Aktuell gilt für alle Positionen ein gesamtschweizerisch einheitlicher Taxpunktwert von 1 CHF.
Die Tarifbewertung einer Analyse basiert auf den Kosten bei effizienter Leistungserbringung in der notwendigen Qualität. Berücksichtigt werden dabei die Kosten für Personal, Räumlichkeiten, technische Ausrüstung und Material, die für die einzelnen Schritte des Analyseprozesses benötigt werden. Aufgrund der grossen Heterogenität der medizinischen Laborlandschaft in der Schweiz ist die Entwicklung eines Tarifkonzepts mit den beteiligten Akteuren jedoch ein komplexes Unterfangen, wie die erste, zwischen 2006 und 2009 durchgeführte Tarifrevision sowie die aktuell laufende Revision (transAL-2, vgl. Kap. 1.2) gezeigt haben.
Die medizinische Laborlandschaft in der Schweiz ist sehr heterogen. Sie setzt sich aus einer Vielzahl von Laboratorien von sehr unterschiedlicher Grösse zusammen. An einem Ende des Spektrums stehen grosse, stark automatisierte Laboratorien mit hohem Analysevolumen, am anderen Ende des Spektrums sind kleine Praxislaboratorien zu finden, die mit einfachen Automaten und kleinem Analysevolumen Analysen für den Eigenbedarf der Praxis durchführen. Somit variieren die Produktionskosten für ein und dieselbe Analyse je nach durchführendem Labor stark.
Ein weiterer Komplexitätsfaktor ist die Verteilung der allgemeinen Kosten auf die verschiedenen Analysen. Ausserdem sind die Kosten pro Analyse nur schwer zu ermitteln, insbesondere, wenn mit demselben Automaten verschiedene Analysen durchgeführt werden können.
Diese Komplexität und die unterschiedlichen Interessen von Leistungserbringern und Versicherern machen es schwierig, sich auf einen einvernehmlichen Tarif zu einigen. Dass das Projekt des Bundes zur Revision der AL-Tarife (transAL-2) nicht vor 2025 in Kraft tritt, unterstreicht diese Schwierigkeit.