Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/64: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; Verhandlung der Tarife der Analysenliste · 19 Seiten

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Regeln für die Kostenübernahme der Gesundheitsleistungen und setzt deren Tarife fest.19 Die Laboranalysen, die von der Krankenversicherung übernommen werden, sind in einer Reihe von spezifischen Artikeln im Gesamtkatalog der Gesundheitsleistungen aufgeführt. Die Kosten für die Untersuchungen werden vergütet, wenn diese von qualifizierten Leistungserbringern in akkreditierten Labors durchgeführt werden.20 Die Tarife können zwischen den Vertretern der Mutualités (Versicherungsträger) und der Leistungserbringer vereinbart werden.21 Die Versicherungsunternehmen vergüten unter Aufsicht des INAMI die Kosten der Gesundheitsleistungen ganz oder teilweise.

In Frankreich sind die medizinischen Laboranalysen, die durch die obligatorische Krankenversicherung übernommen werden, in der Nomenclature des actes de biologie médicale (NABM) (Art. L. 162-1-7 des Code de la sécurité sociale)22 aufgeführt. Die NABM ist ein Katalog aller biomedizinischen Leistungen, die zulasten der Krankenkassen gehen. Die Kommission für die Klassifizierung biomedizinischer Leistungen (welcher Verbände der Laborleiterinnen und Laborleiter und die Union des caisses d'Assurance maladie [UNCAM] angehören) entscheidet über die Entwicklung der NABM und über die Preise der Leistungen, die den privaten biomedizinischen Labors vergütet werden. Die Haute Autorité de santé (HAS), die für die Bewertung der Gesundheitstechnologien zuständig ist, beurteilt die Erstattungsfähigkeit der Leistungen. Die Tarife der Analysen werden durch Verhandlungen zwischen der UNCAM und den Biologenverbänden (denen die Leiterinnen und Leiter der privaten medizinischen Labors angehören) festgesetzt. Das Gesundheitsministerium (genauer die Direktion für soziale Sicherheit) nimmt eine Regulatorenrolle wahr, indem es das nationale Ausgabenziel für das Gesundheitswesen festlegt und dessen Erreichung kontrolliert.

Es ist schwierig, aus diesem kurzen Vergleich spezifische Schlussfolgerungen für die Tariffestsetzung in der Schweiz zu ziehen. Zahlreiche systemimmanente Faktoren sind je nach Gesundheitssystem unterschiedlich und haben einen beträchtlichen Einfluss auf die Tariffestsetzung (Finanzierungsart, Grad der Zentralisierung des Gesundheitssystems, Vorliegen eines Systems des Tiers payant oder nicht usw.). Der Vergleich zeigt aber, dass die Freiheit der Tarifpartner trotz der grossen Vielfalt der Systeme zur Tariffestsetzung für Laboranalysen durch klar definierte rechtliche, institutionelle oder budgetäre Rahmenbedingungen reguliert ist. Dank dieser Struktur kann der Zugang zu einer angemessenen, qualitativ hochwertigen und möglichst erschwinglichen Gesundheitsversorgung gewährleistet werden.

3 Grundzüge der Vorlage

3.1 Vorgeschlagene Neuregelung

3.1.1 Geltende Regelung: Anhang 3 KLV, Analysenliste

Die OKP übernimmt die Kosten für die Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen (Art. 25 Abs. 1 KVG). Diese Leistungen umfassen insbesondere von einer Ärztin bzw. einem Arzt oder einem anderen berechtigten Leistungserbringer verordnete Analysen.

Gestützt auf Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 KVG erlässt das EDI nach Anhören der zuständigen Kommission und unter Berücksichtigung der Grundsätze nach den

19 www.selor.be > Selor > Travailler dans l'administration fédérale > Dans quel service public Institut national d'assurance maladie-invalidité (INAMI).

20 www.inami.be > INAMI > Accueil > Nomenclature.

21 www.eurohealthobservatory.who.int > European Observatory on Health Systems and Policies > Publications > Belgium health system summary.

22 Vgl. www.ameli.fr > Textes de référence > Guides réglementaires > Guide des références juridiques - biologie médicale. 8/19