Vorlage

Vernehmlassung 2022/67: Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität (Movetiagesetz) · 11 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage

Art. 16 Rechnungslegung

1Die Rechnungslegung der Movetia stellt die Vermögens-, die Finanz- und die Ertragslage den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend dar.

2Sie folgt den Grundsätzen der ordnungsgemässen Rechnungslegung, insbesondere der Wesentlichkeit, der Vollständigkeit, der Verständlichkeit, der Stetigkeit und der Bruttodarstellung.

3Sie richtet sich nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung.

4Die aus den Rechnungslegungsgrundsätzen abgeleiteten Bilanzierungs- und Bewertungsregeln sind im Anhang zur Bilanz offenzulegen.

5Das betriebliche Rechnungswesen ist so auszugestalten, dass Aufwände und Erträge nach den einzelnen Dienstleistungsbereichen ausgewiesen werden können.

6Der Bundesrat kann Vorschriften zur Rechnungslegung erlassen. Er kann der Movetia namentlich Abweichungen von anerkannten Standards zur Rechnungslegung oder Ergänzungen vorschreiben.

Art. 17 Reserven

1Die Movetia kann Reserven bilden.

2Die Reserven dürfen im jeweiligen Rechnungsjahr 7 Prozent des operativen Ertrags gemäss Jahresrechnung nicht übersteigen.

3Sie werden zum Ausgleich von Verlusten und zur Finanzierung von Projekten und geplanten Investitionen verwendet.

Art. 18 Tresorerie

1Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) verwaltet im Rahmen ihrer zentralen Tresorerie die liquiden Mittel der Movetia.

2Sie kann der Movetia zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Darlehen zu marktkonformen Bedingungen gewähren.

3Die EFV und die Movetia vereinbaren die Einzelheiten in einem öffentlichrechtlichen Vertrag.

Art. 19 Steuern

1Die Movetia ist im Rahmen ihrer nichtgewerblichen Leistungen von jeder Besteuerung durch Bund, Kantone und Gemeinden befreit.

2Vorbehalten bleibt das Bundesrecht über:

a. die Mehrwertsteuer;

b. die Verrechnungssteuer.

3Die Movetia wird für Gewinne aus den gewerblichen Leistungen nach Artikel 22 besteuert.