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Vernehmlassung 2022/67: Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität (Movetiagesetz) · 11 Seiten

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6. Abschnitt: Wahrung der Interessen von Bund und Kantonen

Art. 20 Strategische Ziele

1Der Bundesrat legt im Rahmen der Ziele und Aufgaben nach den Artikeln 2 und 3 für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele der Movetia verbindlich fest.

2Er lädt die EDK bei der Vorbereitung der strategischen Ziele zur Stellungnahme ein, insbesondere für Ziele, welche Zuständigkeiten oder wesentliche Interessen der Kantone betreffen.

3Beschliesst der Bundesrat die strategischen Ziele in Abweichung zu wesentlichen Punkten der Stellungnahme der EDK, so teilt er ihr die massgeblichen Gründe mit.

4Der Bundesrat überprüft jährlich, ob die strategischen Ziele erreicht worden sind.

Art. 21 Aufsicht

1Die Movetia untersteht der Aufsicht des Bundesrates.

2Zur Aufsicht des Bundesrates gehören insbesondere folgende Befugnisse:

a. die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates und von dessen Präsidentin oder Präsidenten;

b. die Wahl und die Abberufung der Revisionsstelle;

c. die Genehmigung:

1. der Begründung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Direktorin oder dem Direktor,

2. der Personalverordnung,

3. des Geschäftsberichts und des Beschlusses über die Verwendung eines Gewinns;

d. die Entlastung des Verwaltungsrates.

3Der Bundesrat kann Einsicht nehmen in sämtliche Geschäftsunterlagen der Movetia und sich über deren Geschäftstätigkeit jederzeit informieren lassen.

7. Abschnitt: Gewerbliche Leistungen

Art. 22

1Die Movetia kann Dritten gewerbliche Leistungen erbringen, wenn diese:

a. mit den Hauptaufgaben in einem engen Zusammenhang stehen;

b. die Erfüllung der Aufgaben nicht beeinträchtigen; und

c. keine bedeutenden zusätzlichen sachlichen und personellen Mittel erfordern.

2Sie kann insbesondere Dienstleistungen für private und staatliche Akteure im Sinne von Unterstützungs-, Organisations- und Umsetzungsaufgaben im Bereich Austausch und Mobilität erbringen.