Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/68: Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung · 14 Seiten
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Übersicht
Die Beantragung von Erwerbsersatz für Dienstleistende soll digitalisiert werden. Dazu wird ein Informationssystem aufgebaut.
Dienstleistende der Armee, im Zivildienst, Zivilschutz und bei «Jugend und Sport» sollen ihre Ansprüche auf Erwerbsersatzleistungen künftig in einem digitalen Verfahren geltend machen. Die für die Bearbeitung der Anträge notwendigen Informationen sollen weitgehend automatisch über digitale Schnittstellen aus anderen Registern bezogen werden. Die Datenqualität wird dadurch verbessert und die Dauer bis zur Auszahlung der Leistungen verkürzt.