Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/68: Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung · 14 Seiten

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1.4.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrates

Die Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung ist Teil des Aktionsplans der Strategie «Digitale Schweiz»9. Sie gehört zum Katalog der Massnahmen, die das Ziel verfolgen, dass Bevölkerung und Wirtschaft ihre Behördengeschäfte effizient digital abwickeln können.

Im Rahmen der E-Government-Strategie Schweiz 2020–202310 definieren Bund, Kantone und Gemeinden, welche Ziele sie gemeinsam bei der Digitalisierung verfolgen und welche Handlungsfelder zentral sind, um die digitale Transformation der Verwaltung aktiv zu steuern. Die Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung folgt den in dieser Strategie definierten strategischen Zielen (namentlich «Digital first» als Leitbild oder das Prinzip der gemeinsamen Datenhaltung).

Die Umsetzung der Digitalisierung in der EO erfolgt im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Bundes 2020-202311, die vom Bundesrat als übergeordnete Gesamtvorgabe für die Steuerung des IKT-Einsatzes in der Bundesverwaltung verabschiedet worden ist.

2 Grundzüge der Vorlage

2.1 Die beantragte Neuregelung

2.1.1 Automatische Meldung von Daten der Dienstorganisationen an die ZAS

Künftig werden die Dienstorganisationen Armee12, Zivilschutz, Zivildienst und «Jugend und Sport» die geleisteten Diensttage automatisch über digitale Schnittstellen an die ZAS melden. Die dafür notwendigen Rechtsgrundlagen werden mit dieser Vorlage geschaffen, sofern sie nicht in anderen Vorlagen enthalten sind. Letzteres trifft auf die Daten zu den Angehörigen der Armee zu (s. Ziff. 2.3).

2.1.2 Aufbau eines Informationssystems zur digitalen Beantragung der EO-

Entschädigungen

Für die digitale Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen der Erwerbsersatzordnung wird ein Informationssystem aufgebaut. Es dient einerseits der elektronischen Bearbeitung der von den Dienstorganisationen und dem Familienzulagenregister bezogenen Daten. Andererseits wird es mit einem Online-Portal ausgestattet, über das die Dienstleistenden noch fehlende Daten eingeben und den Anspruch auf EO-Leistungen geltend machen werden. Das Informationssystem wird durch die ZAS betrieben, welche bereits das zentrale Register der ausgerichteten EO-Leistungen führt. Finanziert werden die neuen Aufgaben der ZAS durch den Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung (s. Ziff. 2.3). Die Benutzung des Online-Portals ist für die Dienstleistenden nicht obligatorisch. Eine Verpflichtung zur Nutzung des digitalen Angebots würde daran scheitern, dass nicht alle Dienstleistenden über einen Internetzugang verfügen. Dienstleistende, die den Antrag im Online-Portal nicht innert einer bestimmten Frist freigeben, erhalten ein Antragsformular auf dem Postweg zugesandt, das sie entsprechend dem bisherigen Verfahren bei ihrer AHV-Ausgleichskasse einzureichen haben.

2.1.3 Umsetzung des Once-Only-Prinzips bei Ausbildungsbescheinigungen

Dienstleistende mit Kindern haben Anspruch auf Kinderzulagen gemäss Artikel 6 EOG. Der Anspruch dauert für Kinder in Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs. Voraussetzung für Kinderzulagen für Kinder in Ausbildung ist der Nachweis einer Ausbildung. Dieser muss jährlich erneuert werden. Gleichzeitig besteht für Kinder in Ausbildung ein Anspruch auf Ausbildungszulagen gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b des Familienzulagengesetzes (FamZG)13. Der Begriff der Ausbildung für den Anspruch auf die Leistungen ist in beiden Fällen identisch. Im Rahmen der Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung soll deshalb eine digitale Schnittstelle zum Familienzulagenregister erstellt werden, die es erlaubt, zu prüfen, ob bereits ein Anspruch auf Ausbildungszulage besteht. Wird dies bejaht, können Kinderzulagen gemäss EOG in den meisten Fällen ausgerichtet werden, ohne dass eigens ein Nachweis eingereicht werden muss. Der administrative Aufwand für

9 http://www.digitaldialog.swiss/de/aktionsplan

10 BBl 2019 8739

11 www.bk.admin.ch/bk/de/home/digitale-transformation-ikt-lenkung/strategie-planung/ikt-strategie_bund_2020- 2023.html#1008476474

12 Die Armee meldet auch die Diensttage im Rotkreuzdienst.

13 SR 836.2