Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 40Fedlex · Erläuternder Bericht
Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3
werden, wobei jedoch Ausnahmen definiert werden: die Beteiligung an Bestellungen von Angeboten durch Kantone und die Förderung der Entwicklung von neuen Angeboten. Die Aufzählung dieser Ausnahmen ist entsprechend der in Variante 1 beschriebenen Tatbestände zu erweitern. Mit der Ausweitung der Aufgaben ist auch eine Ausweitung der Tätigkeit des Bundes im Gütertransportmarkts verbunden, da er nun über eine grössere Zahl an Massnahmen das Marktgeschehen in direkter oder indirekter Weise beeinflusst.
Diese Anpassung des Zielspektrums hat zugleich Auswirkungen auf das Zusammenwirken der Verkehrsträger, indem Massnahmen zugunsten des Schienengüterverkehrs dessen Position relativ zum Gütertransport – insbesondere auf der Strasse – stärken. Gleiches gilt auch für die Rheinschifffahrt. Weiter ist für verschiedene Massnahmen die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zu präzisieren.
4.2.2 Modernisierung und Automatisierung der Produktion im Schienengüterverkehr
Die Notwendigkeit der Digitalisierung und der Einsatz neuer Technologien im Schienengüterverkehr ist als Grundlage für eine nachhaltige Mobilität im Gütertransport europaweit anerkannt. Ebenso anerkannt ist, dass es dazu einen auf europäischer Ebene abgestimmten Prozess braucht (vgl. Ziffer 1.4.1).
Ziel der mit Blick auf die Automatisierung und Digitalisierung vorgeschlagenen Massnahmen ist, die technologischen Grundlagen für massgebliche Produktivitätssteigerungen und eine deutliche Steigerung der Angebotsqualität im Schienengüterverkehr zu legen. Leistungen des Schienengüterverkehrs können insgesamt flexibler, einfacher, zuverlässiger und kostengünstiger erbracht werden. Für die verladende Wirtschaft ergeben sich attraktivere Dienstleistungen in der Wertschöpfungskette des Transport- und Logistikmarkts. In der Folge können auch neue Märkte für den Schienengüterverkehr erschlossen und zusätzliche Transporte für die Schiene gewonnen werden.
4.2.2.1 Ziel der Massnahme: Koordinierte Migration zur Digitalen Automatischen Kupplung
Die Motion Dittli 20.3221 beauftragt den Bundesrat, ein Konzept zu unterbreiten, wie eine Automatisierung und Digitalisierung des Schienengüterverkehrs koordiniert umgesetzt werden kann inklusive einem möglichen Finanzierungskonzept. Dabei sollen keine neuartigen Technologien initiiert werden, sondern es soll auf praktikablen, schnell umsetzbaren Lösungen aufgebaut werden.
Zentrales Element für die Automatisierung und Digitalisierung ist die Einführung der sog. Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) an allen Fahrzeugen des Schienengüterverkehrs. Mit der DAK werden sowohl massgebliche Automatisierungen als auch eine Digitalisierung der bahnbetrieblichen Prozesse ermöglicht. Die DAK bietet das grösste Potenzial für den angestrebten Zugewinn an Produktivität und Angebotsqualität im Schienengüterverkehr, denn sie vereinigt mehrere Nutzenfaktoren. Sie soll so mittelfristig der neue Standard im europäischen Schienengüterverkehr sein.
Der Schweizer Schienengüterverkehr folgt mit der DAK der europäischen Entwicklung
Der schweizerische Schienengüterverkehr wird unmittelbar von der europaweiten Umstellung auf die neue Technologie der DAK profitieren. Dabei übernimmt die Schweiz die technischen Spezifikationen der Automatisierung. Die Interoperabilität mit dem europäischen Bahnverkehrsmarkt ist damit gewährleistet. Die Umstellung ist gemäss aktuellen Planungen ab frühestens 2025 bis etwa 2030 zu erwarten.
Auf europäischer Ebene hat das sog. Europe’s Rail Joint Undertaking, mit dem die Europäische Union Forschungs- und Innovationsvorhaben für den Schienensektor unterstützt, das sogenannte «European DAC Delivery Programme» (EDDP) genehmigt, um eine einheitliche Standard-DAK-Technologie bereitzustellen. Die Schweiz ist mit dem BAV und mit SBB Cargo in diesem Konsortium vertreten,
bringt die Schweizer Interessen ein und trägt mit ihren Erfahrungen zu den Entscheidungsfindungen bei. So wurde im September 2021 der von SBB Cargo eingesetzte «Scharfenberg-Kupplungskopf» gesamteuropäisch ausgewählt. Darauf aufbauend erfolgen die weiteren Entscheide für die einzusetzende Technik für die Strom- und Datenleitungen. Parallel zu den Arbeiten auf europäischer Ebene wurde auf nationaler Ebene unter Führung des BAV und mit Einbezug der Branche ein Projekt gestartet, das die Einführung und Migration zur DAK und weitere Automatisierungen und Digitalisierungen in der Schweiz organisiert. Bei den Schweizer Branchenakteuren herrscht Einvernehmen, dass nur eine Übernahme der europäischen Lösungen und Spezifikationen zielführend ist.
40/97 BAV-D-CC8A3401/803