Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3

Belastung der Kantone gegenüber heute gleich. Es besteht so weiterhin die Möglichkeit, Rand- und Berggebiete angemessen mit Schienengüterverkehr zu bedienen.

Von den Kantonen wird erwartet, dass sie mit den Instrumenten der Raumplanung aktiv und gegenüber heute verstärkt an einer abgestimmten Güterverkehrspolitik beteiligen, indem die Entwicklung neuer Anlagen und die Erreichbarkeit bestehender und neuer Anlagen aus raumplanerischer Sicht unterstützt und gefördert wird. Die Kantone sind in der Verantwortung, dass die Flächen für diese Anlagen adäquat ausgewiesen und gesichert werden.

Mit dem Engagement des Bundes im Rahmen von Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Betreiberin der Rheinhafeninfrastruktur entlastet der Bund gezielt die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, denen heute als Eigner- und Standortkantone allein die Steuerung der Entwicklung der Rheinhäfen obliegt.

6.2.2 Variante 2

Der Verzicht auf die finanzielle Förderung des Netzwerkangebots im EWLV hat für Kantone und Gemeinden, auf urbane Zentren und Agglomerationen zur Folge, dass kein Angebot im EWLV mehr gegeben ist. Der Transport kleinerer Losgrössen erfolgt so zukünftig auf der Strasse.

Es verbleibt ein Schienengüterverkehrsangebot mit Ganz- und Linienzügen von und zu den Logistikzentren und wichtigen Industriestandorten der Schweiz. Die Kantone sind von der Einstellung unterschiedlich betroffen. Ländliche Gebiete werden nicht mehr mit Schienengüterverkehr bedient. Das Potenzial, Agglomerationen mit den vorgeschlagenen Massnahmen vom Strassengüterverkehr zu entlasten, ist niedrig Das Potenzial, neue multimodale Angebote unter Berücksichtigung der Schiene – auch für die City-Logistik – zu entwickeln, ist entsprechend geringer.

Die Beteiligung des Bundes an Bestellungen von Güterverkehrsangeboten der Meterspurbahnen wird nicht weitergeführt. Wollen die Kantone die Angebote weiterhin bestellen, müssen sie den heutigen Bundesanteil übernehmen, was eine Mehrbelastung der Kantone von maximal 6 Millionen Franken bedingt.

Die weiteren Wirkungen entsprechen Variante 1.

6.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Leistungsfähige Verkehrsinfrastrukturen und funktionierende Transportketten sind Voraussetzung für eine positive volkswirtschaftliche Entwicklung der Schweiz. Die Schiene leistet dabei einen wichtigen Beitrag zur Vernetzung von Wirtschaftsräumen – national wie international. Die Vernehmlassung zweier Varianten soll dazu dienen, die unterschiedlichen Auswirkungen der mit den Varianten verbundenen Stossrichtungen auf die Volkswirtschaft zu schärfen und besser einschätzen zu können.

6.3.1 Variante 1

Produktionsseitig schafft der Schienengüterverkehr heute Arbeitsplätze und Wertschöpfung und trägt damit direkt zum Bruttoinlandsprodukt der Schweiz bei. Der Anteil des Schienengüterverkehrs an der Wertschöpfung des Schienenverkehrs beträgt rund 20 bis 25 Prozent, also knapp zwei Milliarden Franken pro Jahr.81 Mit Variante 1 kann dieser Anteil aufrecht erhalten und mit zunehmenden Transportvolumen gesteigert werden.

Mit Variante 1 können sich die beiden Verkehrsträger Strasse und Schiene weiterhin ergänzen, um eine sichere und vorteilhafte Versorgung der Volkswirtschaft mit Gütern zu gewährleisten. Durch den Aufbau multimodaler Angebote wird die Integration im Strassen- und Schienengüterverkehr verbessert. Durch das dichte Schienenangebot ist die gute verkehrliche Anbindung der wichtigsten Wirtschaftsräume in der Schweiz sowohl auf der Strasse als auch der Schiene weiterhin gegeben und trägt zur Standortattraktivität für Unternehmen der verladenden Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bei. Mit der Automatisierung sind schnellere Abläufe und somit Zeitgewinne bei den Transporten möglich, die sich generell in eine Reduktion der Gestehungskosten der verschiedenen transportierten Güter niederschlägt. Hiervon profitieren letztendlich alle Produzenten und Konsumenten. Die

81 INFRAS 2020: Volkswirtschaftliche Bedeutung des öffentlichen Verkehrs, Hintergrundbericht, im Auftrag von litra und Swissrail, April 2020. 90/97 BAV-D-CC8A3401/803