Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3

effiziente Zusammenwirken der Verkehrsträger bei der Güterversorgung sind die Kernelemente dafür. Die beiden Varianten dieser Vernehmlassungsvorlage setzen dies in unterschiedlicher Weise um.

6.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Die Förderung klimafreundlicher Fahrzeuge und Schiffe ermöglicht eine weitgehende Dekarbonisierung des Schienengüterverkehrs durch den Ersatz von dieselbetriebenen Rangierloks. Auch die Schifffahrt kann mit klimafreundlichen Antrieben ihre Umweltbilanz verbessern und einen Anteil an die Erreichung der Klimaziele leisten.

6.5.1 Variante 1

Mit den in Variante 1 definierten Förderinstrumenten für den Güterverkehr in der Fläche und dem damit angestrebten leistungsfähigen Angebot an Gütertransportleistungen auf der Schiene, insbesondere in Form eines weiterentwickelten Netzwerkangebots, wird ein ressourcenschonender, emissionsarmer und energieeffizienter Gütertransport in der Schweiz gestärkt. Der Beitrag des heutigen Schienengütertransports an den Umwelt- und Klimaschutz ist in Ziffer 1.3.2 beschrieben.

Hervorzuheben sind die Vorteile des Schienengüterverkehrs in Bezug auf die Treibhausgasemissionen (insbesondere CO2). Kann der Anteil des Schienengüterverkehrs durch die definierten Förderinstrumente gehalten oder gesteigert werden, entlastet dies die Treibhausgasbilanz der Schweiz in einem nennenswerten Ausmass.

Durch den Aufbau multimodaler Transportketten wird zudem ein Beitrag an einen geringeren Flächenverbrauch des Gütertransports, insbesondere in den Agglomerationen und urbanen Gebieten, geleistet.

6.5.2 Variante 2

Die Umstellung eines grossen Teils der EWLV-Verkehre auf die Strasse ist mit zusätzlichen Umweltbelastungen verbunden. Rund 10 Prozent des Verkehrsaufkommens werden von der Schiene auf die Strasse verlagert. Eine Erhöhung von Schadstoff- und Treibhausgasemissionen kann nur vermieden werden, wenn der Strassengüterverkehr weitgehend dekarbonisiert abgewickelt werden kann, was für Transporte über längere Distanzen bis ins Jahr 2030 aufgrund der notwendigen Transformation der Flotten und der Ladeinfrastruktur aktuell fraglich ist. Die Strasse ist aktuell mit den verfügbaren Technologien noch nicht in der Lage, diese Mengen klimaneutral zu befördern. Stehen leistungsfähige Technologien zur Dekarbonisierung des Strassengüterverkehrs nicht zeitnah zur Verfügung, würde die CO2-Bilanz der Schweiz durch die Marktanteilsverschiebung von der Schiene zur Strasse massgeblich verschlechtert.83

Zudem ist unter heutigen Bedingungen der Flächenverbrauch für Logistikketten im Strassengüterverkehr höher ist als für die Schiene.

6.6 Andere Auswirkungen

Die Vorlage führt zu keinen wesentlichen Auswirkungen in anderen Bereichen.

7 Rechtliche Aspekte

7.1 Verfassungsmässigkeit

Der Gütertransport ist grundsätzlich eine privatwirtschaftliche Tätigkeit, die durch die Wirtschaftsfreiheit geschützt ist. Der Güterverkehr untersteht seit der Bahnreform im Gegensatz zur Personenbeförderung nicht mehr der Konzessionspflicht. Auch auf der Schiene ist er heute in der Schweiz weitgehend liberalisiert. Die beschriebenen Massnahmen zur finanziellen Unterstützung berühren einen Bereich, in welchem verschiedene Marktakteure im Wettbewerb zueinanderstehen. Die Begünstigung einzelner Marktangebote beeinflusst das Gebot der Wettbewerbsneutralität. Eine Abweichung vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit bedarf einer Verfassungsgrundlage (Art. 94 Abs. 4 BV). Diese besteht bereits und das Gütertransportgesetz nimmt auf diesen Bezug (Art. 81a und 87 BV). Es umfasst verschiedene

83 Eine monetäre Quantifizierung der zusätzlichen externen Kosten dieser Verlagerung von ca. 5 – 6% Marktanteil Schiene auf die Strasse ist schwierig und mit hohen Unsicherheiten behaftet. Ersten provisorischen Abschätzungen zufolge werden volkswirtschaftliche Zusatzkosten in Form von Klima-, Unfall- und Umweltkosten in der Höhe von rund 17 – 20 Millionen Franken pro Jahr verursacht. Die voraussichtlich ebenfalls höheren Stauzeitkosten sind hierin nicht enthalten. Vgl. zu den Annahmen: Kilometerkosten des motorisierten Verkehrs - 2010-2018 | Tabelle | Bundesamt für Statistik (admin.ch) 92/97 BAV-D-CC8A3401/803