Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 89Fedlex · Erläuternder Bericht
Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3
Güterschiffe, Finanzierung und Begleitung von Test- und Pilotbetrieben, Begleitung technischer Neuentwicklungen, Mitarbeit in internationalen Gremien zu diesen Fragen: 1 FTE;
- Bearbeitung des Projekts zur Weiterentwicklung der LSVA inkl. Implementierung: Das wichtige verkehrspolitische Dossier der LSVA wird derzeit über eine befristete Projektleitungsstelle betreut. Die konzeptionelle Weiterentwicklung der LSVA, die Begleitung der gesetzgeberischen Arbeiten, die Abstimmung mit EU-Entwicklungen müssen zukünftig als dauerhafte Aufgabe verstanden werden: 1 FTE (derzeit bis 2022 befristet);
- Verbesserung der Wahrnehmung der Interessen der Schweiz im internationalen Schienengüterverkehr, in bilateralen Gremien und in den multilateralen Gremien der europäischen Güterverkehrskorridore. Die Schweiz ist in zwei europäischen Güterverkehrskorridoren (Rhein-Alpen, Nordsee-Mittelmeer) vertreten. Für die damit anfallenden Aufgaben stehen innerhalb der Bundesverwaltung 0.5 FTE zur Verfügung. Damit kann die Vertretung der Schweiz in den verschiedenen Gremien der Korridore und auf gesamteuropäischer Ebene nur rudimentär wahrgenommen werden. Dies ist mit Blick auf die ambitionierte Verlagerungspolitik des Bundes und die erforderlichen Abstimmungen ungenügend. Für eine angemessene Vertretung sind weitere Ressourcen erforderlich. Für Aufgaben im Rahmen einer verstärkten Abstimmung zwischen Güterverkehrspolitik des Bundes, den Raumplanungsinstrumenten und der Güterverkehrspolitik der Kantone: Behandlung der verschiedenen Aspekte des Güterverkehrs in Sachplanung des Bundes, bei der Weiterentwicklung des Konzepts für den Gütertransport auf der Schiene gemäss Art. 3 GüTG sowie gegenüber der Richtplanung der Kantone bzw. kantonalen Güterverkehrskonzepten, verbunden mit einer verstärkten Abstimmung des Bundes mit den Kantonen und der verstärkten Behandlung verkehrsträgerübergreifende Fragestellungen: 1 FTE.
Bei Umsetzung von Variante 2 kann auf zwei der beantragten zusätzlichen FTE verzichtet werden.
6.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Eine gute verkehrliche Anbindung von Wirtschaftsräumen in der Schweiz sowohl auf der Strasse als auch der Schiene erhöht die Redundanz und damit deren Standortattraktivität, kann zur Ansiedlung von weiteren Unternehmen führen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhöhen. Daher kommt ein modernisierter und leistungsfähiger Schienengüterverkehr in der Fläche den Kantonen, die über ein Angebot im EWLV als Netzwerkverkehr oder über Ganzzugsangebote verfügen, direkt zugute. Mit der Vernehmlassungsvorlage bestehen damit zentrale Berührungspunkte zwischen Bund und Kantonen.
Die Vernehmlassung zweier Varianten soll dazu dienen, die unterschiedlichen Auswirkungen der mit den Varianten verbundenen Stossrichtungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete zu schärfen und besser einschätzen zu können.
6.2.1 Variante 1
Variante 1 sieht den Bund in der Verantwortung, wenn es darum geht, eine weit gehende Erreichbarkeit der Regionen mittels Angeboten des Schienengüterverkehrs zu gewährleisten. Konkret sorgt der Bund für die Modernisierung und Aufrechterhaltung des EWLV als Netzwerkangebot und kümmert sich - gestützt auf Leitlinien der verladenden Wirtschaft - so um eine angemessene Bedienung der Anlagen der verladenden Wirtschaft in diesen Räumen. Durch ein funktionsfähiges Netzwerkangebot verfügt die Schweiz über ein hochwertiges Angebot im Schienengüterverkehr, das es erlaubt, auch kleine Losgrössen auf der Schiene zu transportieren. Hinzu kommt der Aufbau multimodaler Umschlagsplattformen und in der Folge multimodaler Logistikangebote, an denen der Schienengüterverkehr durch das dichtere Angebot wichtige Anteile haben kann. Agglomerationen und urbane Zentren werden so von Strassengüterverkehr entlastet. Mit neuen Angeboten in der City-Logistik und er damit verbundenen Bündelung der Verkehre besteht das Potenzial, die wichtigsten städtischen Ballungszentren vom Schwerverkehr zu entlasten. Dies insbesondere, wenn es gelingt, die Angebote auf Schiene, Strasse und zukünftig auch unterirdischem Gütertransport intelligent zu verknüpfen und abzustimmen.
Die Beteiligung des Bundes an Bestellungen von Güterverkehrsangeboten der Meterspurbahnen wird weitergeführt. Indem der Bund eine namhafte finanzielle Beteiligung vorsieht, bleibt die finanziellen
89/97 BAV-D-CC8A3401/803