Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/71: 21.327 s Kt. Iv. BL und 21.328 s Kt. Iv. BS. Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe · 14 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

Forschungs- und Innovationspolitik, die noch zu definieren ist, kein anwendbares oder wünschenswertes Kriterium bei der Bewertung der Forschung. VD hofft, dass sich die von den Beitragsempfängern erwartete Leistung positiv auf den Forschungsstandort Schweiz und seine Wettbewerbsfähigkeit auswirken soll.

Für ZH ist die Anwendbarkeit des SuG eine Abkehr von den bisherigen Bestimmungen zum Abruf von Mitteln aus EU-Förderprogrammen. ZH möchte, dass der Spielraum des SuG ausgeschöpft wird und die Vorgaben für die Eigenleistungen nicht zu streng sind.

UZH begrüsst prinzipiell die neuen Fördermöglichkeiten, auch wenn damit nicht klar ist, welche Art von Initiativen angedacht sind. UZH gibt zu bedenken, dass die FIFG Anpassungen nur so lange gelten, wie das Horizon-Fonds-Gesetz in Kraft ist. Für UZH wäre es interessant, die neuen Fördermassnahmen auch längerfristig zu behalten. UZH sieht es kritisch, dass die geförderten Institutionen Eigenleistungen erbringen sollen. UZH weist auf den niedrigen Overheadsatz hin.

Für SGG sollte eine Ausnahmeklausel geschaffen werden, damit zumindest ausseruniversitäre Forschungsinstitutionen keine oder reduzierte Eigenleistungen erbringen müssen.

Artikel 11 Referendum und Inkrafttreten

GLP und SGB sind der Ansicht, dass das Bundesgesetz als dringlich erklärt werden soll, um ohne Aufschub schnellstmöglich in Kraft treten zu können. SGB meint, dass eine Verlängerung geprüft werden sollte, wenn sich auch nach 2027 keine Vollassoziierung abzeichnet.

ZH, FR, BS, VS swissuniversities, ETH-Rat, scienceindustries, transfair, UZH, HES-SO, PHVS und FH Schweiz möchten, dass die Mittel auch Ende 2027 sinnvoll verpflichtet werden können. ZH, BS, VS, swissuniversities, ETH-Rat und Swico beantragen, dass eine Verlängerung der Laufzeit des Fonds in Betracht gezogen wird. Akademien möchten eine Verlängerung der technischen Laufzeit des Fonds, damit bewilligte Projekte mit Eingabefrist gegen Ende 2027 bis zu deren Abschluss finanziert werden können.

swissfaculty beantragt eine Ergänzung bei Absatz 2: «Es tritt am... in Kraft und gilt mindestens bis ..». und einen neuen Absatz 3: «Der Fonds bleibt über den 31. Dezember 2027 hinaus bestehen, sofern keine andere rechtliche Regelung bezüglich der Assoziierung der Schweiz an weiteren EU-Forschungsrahmenprogrammen gefunden wird».

Für SG ist die Befristung nicht sinnvoll.

6 Bemerkungen zum erläuternden Bericht

Seite 4: ETH-Rat, scienceindustries und HES-SO erachten eine Assoziierung zu jedem Zeitpunkt als sinnvoll. Sie widersprechen damit der Ansicht der WBK-S, wonach eine Assoziierung in dieser Programmperiode umso weniger Wert hat, je länger die Rückstufung der Schweiz andauert. AG ist der Meinung, dass eine Assoziierung auch nach 2023 wünschenswert ist. AG stellt dazu einen Änderungsantrag: «Je länger die Rückstufung der Schweiz andauert, desto spürbarer sind die Auswirkungen auf den Forschungsplatz Schweiz.» soll den Satz «je länger die Rückstufung der Schweiz andauert, desto weniger Wert hat eine Assoziierung an dieser Programmperiode» ersetzen.

Seite 7: SPS, ETH-Rat, scienceindustries und transfair sind der Meinung, dass durch die Einrichtung des Fonds die anderen Gelder, die für den BFI-Bereich vorgesehen sind, nicht konkurrenziert werden dürfen.

Kommentar zu Artikel 4: Für Innosuisse ist es nicht nachvollziehbar, dass neue Strukturen geschaffen werden sollen (für die Evaluation der Anträge mittels Expertengremien). Innosuisse ist der Meinung, dass sowohl der SNF als auch Innosuisse selber breit anerkannte Evaluations- und Fördergremien haben, die vorliegend eingesetzt werden könnten.