Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/71: 21.327 s Kt. Iv. BL und 21.328 s Kt. Iv. BS. Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe · 14 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht
den Druck auf die ungebundenen Bereiche des Bundeshaushalts erhöhen. Für SVP führt der Fonds zu mehr Komplexität und Schwerfälligkeit in einem Bereich, in welchem Flexibilität benötigt wird. Für SVP ist der politische Wille nach einer vollständigen Assoziierung zu unterstützen, aber die Notwendigkeit, die dafür vorgesehenen Beträge mittels eines Sonderfonds zu fixieren, ist für SVP offensichtlich nicht gegeben. Zudem würde gemäss SVP die Führung einer doppelten Buchhaltung die Lesbarkeit der eingesetzten Mittel erschweren und die Transparenz in diesem Bereich verringern. SVP lehnt zudem die Dringlichkeit des Gesetzes ab. Für SVP sind dank den Übergangs-, Ergänzungs- und Ersatzmassnahmen die Finanzflüsse zugunsten der Schweizer Forschung bereits gesichert. Für SVP sind die Anforderungen von Art. 165 der Bundesverfassung nicht erfüllt.
SPS befürwortet den Vorschlag grundsätzlich. Für SPS ist der Fonds eine Verbesserung aber die Vollassoziierung soll prioritär bleiben. Kritisch sieht SPS den hauptsächlichen Verwendungszweck des Fonds (Art. 3 Abs. 2 und 3). SPS ist der Meinung, dass die für Horizon Europe bereitgestellten Mittel zum überwiegenden Teil der kompetitiven Forschungsförderung in der Schweiz zugeführt werden sollen. SPS erachtet es als wenig zielführend, die für Horizon Europe reservierten Mitteln einfach in die wettbewerbs- und marktorientierte Drittmittelforschung in der Schweiz zu stecken (Art. 4 Abs. 2 Bst. be). Für SPS (so auch swissfaculty) hat der systematische Zwang Drittmittel einzuwerben negative Effekte auf die Hochschulen. SPS (so auch swissfaculty) lehnt es ab, den Wettbewerb mit zusätzlichen Drittmitteln weiter zu verschärfen. SPS (so auch swissfaculty) schlägt vor, die Mittel für die Finanzierung neuer kooperativer Forschungsinstitutionen zu verwenden. SPS (so auch SGG) erachtet es als dringlich, bereits auf Gesetzesebene festzuhalten, dass in Anlehnung an Artikel 6 und 9 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG, SR 420.1) Fördergelder Forschenden aller Disziplinen und aller Karrierestufen zu Gute kommen – und zwar unabhängig von ihren (universitären) Anstellungsverhältnissen.
Die Mitte unterstützt das Vorhaben und anerkennt die Dringlichkeit. Die Mitte geht davon aus, dass die in den Fonds eingelegten Mittel nicht höher sein werden als die vom Parlament bereits für die Teilnahme an Horizon Europe beschlossen. Für die Mitte werden durch dieses Projekt die für das Horizon-Programm vorgesehenen Mittel direkt dem Forschungsbereich zugewiesen und fliessen nicht in die Bundeskasse zurück. Die Mitte schätzt das Risiko ohne Fonds höher ein, dass finanzielle Mittel für die Forschung verloren gehen. Für die Mitte sollte der Fonds hingegen nicht mit anderen BFI-Finanzierungen konkurrieren. Für die Mitte würde es keinen Sinn machen, auf der einen Seite zu investieren und auf der anderen Seite zu desinvestieren. Die Mitte begrüsst, dass die Forschungsorgane in den Priorisierungsprozess einbezogen werden.
GLP unterstützt das Vorhaben, betont aber, dass es sich dabei um keine nachhaltige Massnahme handeln kann: Gemäss GLP muss die Teilnahme der Schweiz an Horizon Europe und deren Folgeprogrammen das oberste Ziel bleiben. Für GLP kann Geld allein für den Forschungsstandort Schweiz die Schwächung der internationalen Zusammenarbeit und den Verlust an Projekten aus der Spitzenforschung nicht verhindern. GLP möchte, dass die eingestellten Mittel ungekürzt in den Fonds fliessen. GLP erinnert daran, dass die Mittel vom Parlament bereits bewilligt wurden und die Bindung der Mittel damit budgetneutral ist. Für GLP sollten die Mittel in die kompetitive Forschungsförderung fliessen und der Fonds sollte bewusst komplementär zu bisherigen Förderstrukturen aufgebaut werden und nicht konkurrierend. Für GLP darf der Fonds auch nicht zu einer Umleitung bereits anderweitig geplanter Mittel führen. Für GLP muss die Vergabe der Gelder und die Kommunikation Transparenzvorschriften zu vergleichbaren internationalen und nationalen Vergabestrukturen unterliegen.
Grüne sind grundsätzlich einverstanden und erachten insbesondere den Fokus auf die kompetitive Forschungsförderung sowie die Anhörungspflicht (Art. 4 Abs. 3) als sinnvolle Präzisierungen. Nicht einverstanden sind Grüne mit Artikel 9 Absatz 2. Für Grüne ist sicherzustellen, dass allfällige Mittel, die bis zum Ausserkrafttreten des Gesetzes nicht verpflichtet wurden, weiter zur Stärkung des Schweizer Innovations- und Wissensstandorts zur Verfügung stehen – und nicht in den allgemeinen Bundeshaushalt fliessen. Für Grüne ist fraglich, ob eine Beteiligung der Schweiz an Euratom weiterhin anzustreben ist. Für Grüne sollte auf diese Verknüpfung verzichtet werden.