Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/71: 21.327 s Kt. Iv. BL und 21.328 s Kt. Iv. BS. Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe · 14 Seiten

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1 Ausgangslage

In Umsetzung der beiden gleichlautenden Standesinitiativen 21.327 s Kt. Iv. BL und 21.328 s Kt. Iv. BS «Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe» hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) am 17. Oktober 2022 einen Vorentwurf des Bundesgesetzes über den Fonds zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Exzellenz in Forschung und Innovation (Horizon-Fonds) verabschiedet. Die WBK-S hat ihr Sekretariat beauftragt ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassung wurde am 4. November 2022 eröffnet. Am 11. November 2022 wurde die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens im Bundesblatt1 publiziert. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 15. Februar 2023.

2 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren

Neben den Kantonen wurden 13 politische Parteien sowie die Konferenz der Kantonsregierungen, die Erziehungsdirektorenkonferenz, drei Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, acht Dachverbände der Wirtschaft und zwölf zusätzliche Vernehmlassungsadressaten begrüsst.

26 Kantone sowie sieben politische Parteien, der Dachverband der Städte, vier Dachverbände der Wirtschaft, zehn zusätzliche Vernehmlassungsadressaten sowie 18 nicht angeschriebene Organisationen haben insgesamt 66 Stellungnahmen eingereicht.

> Abgeschlossene Vernehmlassungen.

Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden und deren Abkürzungen ist im Anhang zu finden.

3 Kurzübersicht

Eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden (60 von 66) unterstützt das Anliegen der WBK-S im Grundsatz. 56 Vernehnmlassungsteilnehmende bringen jedoch gleichzeitig auch Einwände, Befürchtungen oder Anpassungsvorschläge ein. Sie machen ihre Zustimmung zum Gesetzesentwurf von anderen Faktoren abhängig. Sie befürchten beispielsweise finanzielle Nachteile für die anderen Bereiche in Bildung, Forschung und Innovation (BFI). Es wird explizit verlangt, dass die Finanzierung der Grundbeiträge der Universitäten und Fachhochschulen sowie der Berufsbildung nicht tangiert wird. Die Teilnehmenden kritisieren, dass mit der Vorlage neue Strukturen geschaffen werden und eine grosse Bürokratie für die Umsetzung notwendig sein wird.

Die Vernehmlassungsteilnehmenden würdigen das politische Engagement der WBK-S. Sie unterstützen das Anliegen, da damit die aus der Nicht-Assoziierung resultierende Nachteile für den Forschungsstandort Schweiz minimiert werden könnten und auf nationaler Ebene die finanziellen Mittel gesichert würden. Die Vollassoziierung bleibt das oberste Ziel, während ein Fonds nur eine Übergangslösung sein kann. Mit der Einrichtung eines Fonds können die Nachteile der fehlenden Assoziierung nicht kompensiert werden.

Einige Vernehmlassungsteilnehmende (vier Kantone, zwei Parteien, ein Wirtschaftsdachverband und ein weiterer Teilnehmender) beurteilen die Vorlage kritisch bis ablehnend. Für die einen werden mit dem Fonds die Standesinitiativen nicht umgesetzt. Zudem werden ordnungspolitische Bedenken geäussert, da mit dem Fonds die Handlungs- und Entscheidungsfreiheit des Parlaments eingeschränkt wird. Es wird angenommen, dass mit dem Fonds mehr Gelder gebunden werden und damit der finanzpolitische Druck auf die ungebundenen Kredite erhöht wird. Weitere gewichtige Einwände betreffen insbesondere die Schaffung von neuen Strukturen und Gremien, womit auch die Bürokratie erhöht wird.

1 BBl 2022 2720