Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/77: Totalrevision der Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie (MetV) · 13 Seiten

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daten weltweit und systematisch zu erhöhen. Zu erwähnen ist zudem die Richtlinie (EU) 2019/10245 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, die für die EU-Mitgliedstaaten im Sommer 2019 in Kraft getreten ist («Open Data Directive», ehemals «INSPIRE»). Die Richtlinie führt das Konzept der hochwertigen Datensätze («High Value Datasets») ein. Dabei handelt es sich um Daten aus sechs Themenbereichen, deren Weiterverbreitung von besonderem gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Wert ist. Hierzu zählen insbesondere auch meteorologische und klimatologische Daten. Diese Datensätze müssen gemäss Durchführungsverordnung (EU) 2023/1386 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung bis im Mai 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Obwohl die Open Data Directive für die Schweiz rechtlich nicht verbindlich ist, ist eine Annäherung an deren Vorgaben in Anbetracht der engen Zusammenarbeit im europäischen meteorologischen Umfeld von grosser Bedeutung.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Totalrevision mit übergeordnetem Recht und internationalem Soft Law vereinbar ist.

5 Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABl. L 172 vom 26.6.2019, S. 56.

6 Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 der Kommission vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung, ABl. L

19 vom 20.1.2023, S. 43.