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Vernehmlassung 2022/78: ENERGIE: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom · 11 Seiten

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Artikel 9

Die VNB sind zur Mitwirkung beim Vollzug dieser Verordnung verpflichtet.

Artikel 10

Der VSE/OSTRAL resp. die VNB kontrollieren die Einhaltung der Kontingente mittels Stichproben. Stellen sie Überschreitungen fest, werden diese dem Fachbereich Energie gemeldet. Die Stichproben können bei Bedarf vom Fachbereich Energie angeordnet werden.

Verstösse gegen diese Verordnung werden gemäss Artikel 49 LVG verfolgt.

Artikel 11

Der Vollzug obliegt – jeweils für denjenigen Aufgabenbereich, der ihnen zugewiesen wird – dem WBF, dem Fachbereich Energie, dem BWL und dem VSE/OSTRAL mit ihren Mitgliedern.