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Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 41 Seiten

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Bundesgesetz

e. die zuständigen Behörden im Bereich der Amtshilfe in Steuersachen bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach:

1. den internationalen Übereinkommen,

2. dem Bundesgesetz vom 18. Dezember 201510 über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen,

3. dem Bundesgesetz vom 16. Juni 201711 über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne,

4. dem Steueramtshilfegesetz vom 28. September 201212;

f. die Kontrollorgane, die in Anwendung der Verordnungen zum Embargogesetz vom 22. März 202213 eingesetzt worden sind;

g. die Steuerbehörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach den Steuergesetzen;

h. der Nachrichtendienst des Bundes bei der Erfüllung der Aufgaben nach dem Güterkontrollgesetz vom 13. Dezember 199614 und dem Nachrichtendienstgesetz vom 25. September 201515;

i. das Bundesamt für Statistik bei der Erfüllung der Aufgaben nach dem Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 199216 und dem Gesetz vom 28. Juni 201017 über die Unternehmens-Identifikationsnummer.

2Die folgende Behörden haben auf Anfrage Zugang zu den Daten des Registers:

a. die Vergabestellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden im Hinblick auf die Prüfung oder die Vergabe eines öffentlichen Auftrags in Anwendung des Rechts über das öffentliche Beschaffungswesen;

b. die Grundbuchämter, die kantonalen Aufsichtsbehörden sowie die Oberaufsicht des Bundes in Anwendung der Bestimmungen des Zivilgesetzbuches18 betreffend das Immobiliarsachenrecht;

c. die Vollzugsbehörden des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 198319 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG);

d. die Verwaltungseinheiten des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden, welche für die Prüfung und Ausrichtung von Finanzhilfen und Abgeltungen zuständig sind;

e. das SECO bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Bundesgesetz vom…20 über die Prüfung ausländischer Investitionen.

10SR 653.1

11SR 654.1

12SR 651.1

13 SR 946.231

14 SR 946.202

15SR 121

16SR 431.01

17SR 431.03

18SR 210

19 SR 211.412.41

20 SR …