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Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 41 Seiten

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Bundesgesetz

Art. 25 Sachüberschrift und Abs. 2

Berufsregeln und Pflichten nach den Artikeln 13b–13e

2Sie unterstehen zudem Pflichten nach den Artikeln 13b–13e, soweit ihre Tätigkeit in den Anwendungsbereich von Artikel 13a fällt.

7. Kollektivanlagengesetz vom 23. Juni 200647

Art. 46 Abs. 3

3Die SICAV führt ein Register der Unternehmeraktionärinnen und Unternehmeraktionäre, in dem deren Name und Adresse verzeichnet sind.

Art. 46a

Aufgehoben

8. Bankengesetz vom 8. November 193448

Art. 14b

Aufgehoben

9. Finanzinstitutsgesetz vom 15. Juni 201849

Art. 61a Informationsaustausch zwischen der FINMA und den

Aufsichtsorganisationen

Die FINMA und die Aufsichtsorganisationen können die nicht öffentlich zugänglichen Informationen austauschen, die sie zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben benötigen.

10. Geldwäschereigesetz vom 10. Oktober 199750

Art. 1 Gegenstand

Dieses Gesetz regelt die Bekämpfung der Geldwäscherei im Sinne von Artikel 305bis des Strafgesetzbuches51 (StGB), die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung im Sinne von Artikel 260quinquiesAbsatz 1 StGB und die Sicherstellung der Sorgfalt bei

47 SR 951.31

48 SR 952.0

49 SR 954.1

50 SR 955.0

51 SR 311.0