Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 148 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen
- Das EFD wird risikoorientierte Kontrollen durchführen und sich auf Gesellschaften mit ho-
hem Risiko oder mit Vermerken im Eintrag konzentrieren oder stichprobenartig vorgehen.
3.2.2 Weitere Massnahmen zur Stärkung der Geldwäschereibekämpfung (Teilrevision des GwG)
Die Teilrevision des GwG führt zu einer Ausweitung des gesetzlichen Anwendungsbereichs auf gewisse Beratungstätigkeiten, für die eine Mitgliedschaft bei einer SRO erforderlich sein wird. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind nur auf bestimmte, konkret bezeichnete Rechtsberatungstätigkeiten namentlich im Bereich von Immobiliengeschäften sowie der Gründung, der Umwandlung oder des Verkaufs von Gesellschaften ausgerichtet, die als risikoreich eingestuft werden, da sie für Geldwäscherei missbraucht werden können. Der Umfang der Sorgfaltspflichten richtet sich auch nach dem von der Klientin oder dem Klienten und dem Geschäft ausgehenden Risiko. Neben diesen Risikokategorien (Klientenrisiko, Dienstleistungsrisiko) muss auch das Länderrisiko im Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten berücksichtigt werden. Durch die Berücksichtigung des gesamten Risikokontextes kann der Grundsatz der Verhältnismässigkeit eingehalten werden.
Soweit es rechtlich zulässig ist, übernehmen die SRO die Konkretisierung der Sorgfaltspflichten und die Beaufsichtigung, wobei sie die Besonderheiten ihrer Branche berücksichtigen können. Die Beaufsichtigung der dem BGFA unterliegenden Anwältinnen und Anwälte wird von der kantonalen Behörde wahrgenommen, die derzeit die Einhaltung des BGFA beaufsichtigt.
3.3 Umsetzung
3.3.1 Neues Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen
Die Umsetzung des neuen Gesetzes liegt zunächst bei den betroffenen Gesellschaften, die ihre wirtschaftlich berechtigte Person identifizieren und die von dieser Person oder von den Aktionärinnen und Aktionären oder Gesellschafterinnen und Gesellschafter erhaltenen Informationen angemessen überprüfen müssen, bevor sie diese dem Register melden. Die betroffenen Personen sind verpflichtet, mit den Gesellschaften zusammenzuarbeiten, um diese Pflichten zu erfüllen.
Wegen des engen Zusammenhangs mit dem Handelsregister wird das Register vom EJPD geführt. Einer Bundeslösung wurde der Vorzug gegeben, denn 26 kantonale Register und die notwendigen Kommunikationsschnittstellen mit Behörden und Finanzintermediären wären ineffizient gewesen, weil sie den Zugang zu den Informationen des Registers in einer Art und Weise verkompliziert hätte, die den Zielen des Gesetzes zuwiderläuft.
Die Kontrollstelle wird für die Überprüfung der Informationen im Register zuständig sein und den Vollzug des Gesetzes überwachen. Sie wird dem EFD unterstellt sein und bei der Durchführung von Kontrollen risikoorientiert vorgehen.
Die Umsetzung der neuen Regelung wird durch angemessene Sanktionen gesichert: Wenn eine Gesellschaft ihre wirtschaftlich berechtigte Person nicht angibt, wird die registerführende Behörde in einem ersten Schritt Mahnungen aussprechen und bei Bedarf Mahngebühren erheben. Bei Verstössen gegen die gesetzlich festgelegten Pflichten kann der Strafrechtsdienst des EFD strafrechtliche Sanktionen verhängen, und zwar insbesondere, wenn eine Gesellschaft falsche Angaben im Register macht.
Durch die neuen Transparenzpflichten für Gesellschaften und die Existenz eines Registers der wirtschaftlich berechtigten Personen wird die Vollzugstauglichkeit gegenüber dem Status quo verbessert. Bezüglich der ausländischen Rechtseinheiten, die dem Gesetzesentwurf unterstehen, sei daran erinnert, dass nach dem Territorialitätsprinzip die Souveränität und das Recht eines Staates grundsätzlich nur auf dessen Hoheitsgebiet wirksam sind. Folglich können Entscheidungen der Behörden nur auf dem eigenen Staatsgebiet verfolgt und vollstreckt werden.