Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 148 Seiten

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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen

offensichtliche Lücke im schweizerischen System zur Bekämpfung der Geldwäscherei zur Folge hätte.

Vor diesem Hintergrund sieht die Gesetzesvorlage vor, die Rechtsgrundlage für von den SRO verhängte Sanktionen gegen Finanzintermediäre im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 GwG zu ändern und die Konsequenzen aus ihrer öffentlich-rechtlichen Einstufung zu ziehen. Dabei sollen nach Ansicht des Bundesrates die Elemente des Selbstregulierungssystems im grösstmöglichen rechtlich zulässigen Umfang erhalten werden.

1.1.2.3 Änderung des Schwellenwerts für den Immobilien-, Edelmetall- und Edelsteinhandel

1.1.2.3.1 Senkung des Schwellenwerts für den Immobilienhandel

In der Schweiz fällt der Immobilienhandel27 derzeit nur durch die Bestimmungen für Händlerinnen und Händler28 in den Anwendungsbereich des GwG. Folglich unterliegen Barzahlungen von mehr als CHF 100 000 oder Zahlungen, die von Finanzintermediären getätigt werden, der Erfüllung von Sorgfaltspflichten. Akteurinnen und Akteure im Immobiliensektor, die am Handel mit Immobilien beteiligt sind (z. B. Immobilienmakler/-innen), unterliegen daher nur dann Sorgfaltspflichten (z. B. Überprüfung der Herkunft der verwendeten Gelder), wenn sie mehr als CHF 100 000 in bar erhalten oder berufsmässig als Finanzintermediäre tätig sind.

Die Geldwäscherei im Immobiliensektor ist kein neues Risiko, und mehrere nationale und internationale Studien dokumentieren die verschiedenen Methoden, die zur Geldwäscherei in diesem Sektor eingesetzt werden.29

Das Bundesamt für Polizei (fedpol) hat das Ausmass der Geldwäscherei im Schweizer Immobiliensektor zum ersten Mal im Jahr 2013 analysiert. Die Ergebnisse der analysierten Fälle von mutmasslicher Geldwäscherei im Schweizer Immobilienmarkt sind auch heute noch weitgehend gültig und zeigen, dass der Immobilienhandel im Allgemeinen für die Geldwäscherei sehr attraktiv ist und dass in der Schweiz regelmässig verdächtige Fälle beobachtet werden, die teilweise mit dem organisierten Verbrechen in Verbindung stehen. Die Risiken sind vor allem dann hoch, wenn eine ausländische Bank an der Immobilientransaktion beteiligt ist oder wenn die Immobilie über eine gesellschaftsrechtliche Struktur gehalten wird, deren Anteile ohne Änderungen des Grundbuchs veräussert werden können. Der Nachweis einer Vortat, die in den meisten Fällen im Ausland begangen wurde, stellt für die Strafverfolgungsbehörden eine enorme Herausforderung dar. Die jüngsten Typologien von fedpol, die aus aktuellen, anonymisierten Verdachtsmeldungen stammen, zeigen zudem, wie wichtig die Informationen sind, über die die verschiedenen Akteurinnen und Akteure im Immobiliensektor (z. B. Notarinnen/Notare, Immobilienmakler/-innen) verfügen. Gleichzeitig haben diese Akteurinnen und Akteure wenig Anreiz, auf problematische Transaktionen zu reagieren. Somit ist es für Finanzintermediäre schwierig, ihren Verdacht zu untermauern oder auszuräumen oder über die Informationen zu verfügen, die es ihnen erlauben würden, ungewöhnliche Immobilientransaktionen nachzuvollziehen. Immobilien bieten zudem viele Möglichkeiten für Bargeldanlagen. Die in der Schweiz analysierten Fälle deuten nicht darauf hin, dass der Barkauf von Immobilien eine verbreitete Praxis ist, wobei jedoch die Teilfinanzierung von Grundstücken oder von Renovationsarbeiten mit Bargeld nicht ungewöhnlich ist.

Auf internationaler Ebene fordert die FATF die Unterstellung von Anwältinnen und Anwälten, Notarinnen und Notaren, anderen Angehörigen unabhängiger Rechtsberufe und

27 Vgl. Art. 15 GwV.

28 Siehe die Definition in Art. 2 Abs. 1 Bst. b, GwG: Natürliche und juristische Personen, die gewerblich mit Gütern handeln und dabei Bargeld entgegennehmen (Händlerinnen und Händler).

29 Siehe z. B. Transparency International Schweiz, Offene Türen für illegale Gelder Schlupflöcher für Geldwäscherei im Schweizer Immobiliensektor, Bericht vom Oktober 2017: Global Financial Integrity, Acres of Money Laundering: A Comparative Analysis of Real Estate Money Laundering Regulations in the G7, Bericht vom August 2021.