Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/82: Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-N («Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren»): Anpassung von zwei Artikeln des Strassenverkehrsgesetzes und Teilrevision von vier Verordnungen · 77 Seiten
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Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-N Ergebnisbericht zur Vernehmlassung «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren»
Beurteilung, zentrale Aussagen und Anträge
Grundsätzliche Zustimmung (in Fragebogen «Ja» angekreuzt bzw. entsprechend geäussert)
BE, LU, OW, GL, FR, SO, TG, VD, VS, NE, GE, JU, Mitte, FDP, Grüne, SP, SSV (Städte), SGB, AefU, Alpen-Initiative, BFU,
EKLB, KAPO OW, KSSD, Lärmliga, L-Drive, RoadCross, RWU, SVSP, TCS, VASOS, VCS
1.101 Ordnungsbussentatbestände sollen weniger stark ausgebaut werden (Be- BE, LU, SO, TG, VD, VS, SSV
gründungen: Spielraum für ordentliche bzw. Administrativverfahren erhalten, (Städte), BFU, KSSD, SVSP präventive Wirkung erhalten, keine Ordnungsbussen bei schweren Delikten,
keine Ordnungsbussen bei technischen Abänderungen, Fahrzeugmanipula-
tion gegenüber heute nicht besserstellen).
1.102 Vorlage soll kritisch überprüft bzw. teilweise angepasst werden (z. B. stär- LU, OW, SO, TG, VD, VS,
kere Sanktionierung, durchsetzbare Massnahmen, Fokus auf Zielgruppe Mitte, FDP, Grüne, SSV Auto-Poser). (Städte), KAPO OW, KSSD, Lärmliga, SVSP
1.103 Bund soll Dezibel-Grenzwerte festlegen und Grundlage für beweissicheres Grüne, SSV (Städte), Alpen-
Lärmmessverfahren (Einsatz von Lärmblitzern) schaffen. Initiative, EKLB, KSSD, Lärmliga, SVSP, VCS
1.104 Vollzug der Massnahmen soll vereinfacht werden (Konkretisierung von Tat- OW, TG, VD, VS, AefU, BFU,
beständen und Grenzwerten nötig, Aufwand technischer Abklärungen zu Lärmliga gross für einfache Verkehrskontrollen, Beweisführung für einige Delikte nicht
möglich).
1.105 Lärm von legal zugelassenen Fahrzeugen (Grundübel) wird mit Vorlage LU, VS, KSSD, SVSP
nicht bekämpft.
1.106 Potenzial für Lärmreduktion durch Weiterentwicklung von Fahrzeugen, Ein- L-Drive, RoadCross
satz moderner Technik und Unterbindung künstlicher Motorengeräusche
(sofern Sicherheit gewährt) soll genutzt werden.
1.107 Lärmsteigernde Fahrzeugänderungen sollen auch unterhalb Lärmgrenz- SO
werte verboten werden.
1.108 Ordnungsbussen (CHF 80) verfehlen präventive Wirkung. Bestrafung soll SO
strenger ausfallen (Erhöhung Busse und/oder zusätzliche Massnahmen).
1.109 Strikte Anwendung des geltenden Art. 221 Abs. 3 und 4 VTS (Beschlag- VD
nahme und allenfalls Vernichtung von Fahrzeugen, Bauteilen etc.) wäre ein
wirksames Mittel zur Bekämpfung von Lärmbelästigung.
1.110 Verschärfungen bezüglich Zulassung und Verkauf von lärmsteigernden Er- VD
satzteilen sollen auf Fahrzeuge, die vor Inkraftreten inverkehrgebracht wur-
den ausgedehnt werden (Anpassung Übergangsbestimmungen).
1.111 Sämtliche in Art. 33 VRV aufgeführten Tatbestände sollen auch im Bussen- VS
katalog der OBV aufgenommen werden.
1.112 Bund soll Kampagne lancieren, die Anpassungen bekannt macht. JU
1.113 Reduktion von Verkehrslärm erhöht auch Verkehrssicherheit (Zusammhang BFU
von mehr Verkehrslärm und höherer Geschwindigkeit).
1.114 Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene soll voran- Alpen-Initiative
getrieben werden (Lärmbekämpfung an der Quelle, Kostendeckung durch
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA), um damit insbesondere
die Alpenkantone (höhere Lärmstrahlung, Spielplatz für motorisierte Fahr-
zeuge) von Verkehrslärm entlasten.
1.115 Vorlage soll um Vorschriften für akustische Warnsysteme bei E-Fahrzeugen AefU, Alpen-Initiative, KSSD,
(AVAS) ergänzt werden. Lärmliga, L-Drive, RoadCross, SVSP, VCS
1.116 Rollgeräusche sollen reduziert werden RWU
1.117 Die rechtlichen Grundlagen für die Kontrolle von Motorsteuergeräten sollen KSSD
geschaffen werden.