Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/84: Änderung der Ausführungsverordnungen (VZAE, VVWAL, AsylV 2) zum Ausländer- und Integrationsgesetz und zum Asylgesetz (Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme) · 16 Seiten

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etwas weniger Aufwand zu rechnen sei, dafür im Bereich der Kantonswechsel mehr Aufwand durch die Stellungnahmen zu Handen des SEM zu erwarten sei.

AvenirSocial und SFH (ähnlich z.B. SP, Caritas) halten fest, dass sie seit Jahren fordern wür- den, die vorläufige Aufnahme durch einen positiven Schutzstatus zu ersetzen (so auch UN- HCR). Vorläufig aufgenommene Personen würden erfahrungsgemäss langfristig in der Schweiz bleiben und hätten einen vergleichbaren Schutzbedarf wie anerkannte Flüchtlinge. Eine rasche und nachhaltige Integration sei daher sowohl im Interesse der Betroffenen als auch der Schweizer Gesellschaft. Als Voraussetzung dafür bräuchten alle Schutzberechtigten einen gleichberechtigten Zugang zu den grundlegenden Rechten bezüglich Arbeitsmarktin- tegration, Kantonswechsel, Reisefreiheit, Familiennachzug und Sozialhilfe. Die heutige ge- setzliche Regelung der vorläufigen Aufnahme sei in Bezug auf diese grundlegenden Rechte – mit Ausnahme der Arbeitsmarktintegration – nach wie vor sehr restriktiv.