Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/84: Änderung der Ausführungsverordnungen (VZAE, VVWAL, AsylV 2) zum Ausländer- und Integrationsgesetz und zum Asylgesetz (Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme) · 16 Seiten
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4. Generelle Bemerkungen
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens sind insgesamt 59 Stellungnahmen eingegan- gen. Es haben sich 25 Kantone, vier politische Parteien, fünf Gesamtschweizerische Dachver- bände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und der Wirtschaft, die Vereinigung der Kantona- len Migrationsbehörden (VKM), die Konferenz der kantonalen, kommunalen und regionalen Integrationsdelegierten (KID), das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) sowie 17 weitere inte- ressierte Kreise zur Vorlage geäussert. Fünf weitere interessierte Kreise haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
Alle Kantone, die sich zur Vorlage geäussert haben, begrüssen diese im Grundsatz. Insbe- sondere werden die Änderungen befürwortet, die der Integration in den Arbeitsmarkt diesen. Teilweise werden jedoch Vorbehalte zu den einzelnen Regelungen vorgebracht. So beispiels- weise in Zusammenhang mit der Erleichterung des Kantonswechsels (Art. 67a VE-VZAE). Dabei regen einige Kantone an, dass eine umfassendere Konzeption des Gesundheitsbegrif- fes angewendet werden solle (vgl. Art. 67a Abs. 1 VE-VZAE), welche beispielsweise auch eine schwerwiegende gesundheitliche Gefährdung aufgrund psychischer Belastungssituationen miteinschliessen würde (z.B. BS, NE, NW, SG, SH, TI, VS). Gewisse Kantone kritisieren zu- dem beim Kantonswechsel bei Erwerbstätigkeit, dass die Zumutbarkeit des Arbeitsweges in Analogie zur Arbeitslosenversicherung bestimmt werden solle (Art. 67a Abs. 2 VE-VZAE; z.B. GR, NE, SH, VS). Sie schlagen vor, dass die Bestimmung zur Berechnung für eine auswärtige Unterkunft in den kantonalen Verordnungen zu Ausbildungsbeiträgen (Stipendien) analog An- wendung finden solle. Diese gehen von einem Arbeitsweg von je bis zu 60 Minuten aus (z.B. GR, SH, TI, VS). Einige Kantone fordern auch, dass bei Gesuchen um Kantonswechsel, auf den kein Anspruch besteht (Art. 67a Abs. 5 VE-VZAE), das Ermessen der Kantone präziser definiert und nicht dem Gutdünken der Kantone überlassen werde (z.B. GR, NW, VS; ähnlich BL, SH).
Die Mitte, Grüne und SP sind mit der Vorlage im Grundsatz ebenfalls einverstanden. Aus Sicht der Grüne sind die Änderungsvorschläge ein Schritt in die richtige Richtung. Gemäss Die Mitte würden die beantragten Änderungen die berufliche Integration erleichtern und bei der Anstel- lung von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen zu einer admi- nistrativen Entlastung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber führen. Mit dem Abbau dieser Hürden werde ausserdem die Abhängigkeit von der Sozialhilfe vermindert. Auch begrüsst Die Mitte ausdrücklich, dass die Änderungen keine negativen finanziellen Auswirkungen hätten, sondern sogar zu einer moderaten administrativen Entlastung der kantonalen Vollzugsbehör- den führen würde. Die SP hält fest, dass die Änderungen noch zu wenig weit gehen würden und Verbesserungen bei der vorläufigen Aufnahme angebracht seien.
Die SVP lehnt die vorgeschlagene Vorlage in ihrer jetzigen Form ab und fordert eine vollstän- dige und kohärente Umsetzung entsprechend den Änderungen des AIG vom 17. Dezember 2021. Die SVP ist der Auffassung, dass sich der Bundesrat, indem er nur einen Teil der ange- nommenen Vorlage umsetzt, dem Entscheid des Parlaments widersetze.
KID, SKOS, SGB, SGV, SGV-USAM, SSV, Travail.Suisse und die VKM begrüssen die Grund- züge der Vorlage. Insbesondere halten sie fest, dass die Änderungen zu administrativen Ver- einfachungen bei der Aufnahme der Erwerbstätigkeit vorläufig Aufgenommener führen würden und so auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entlaste.
Auch das BVGer äussert sich eher zustimmend zu den vorgeschlagenen Änderungen.
Von den weiteren interessierten Kreisen wird die Vorlage von der überwiegenden Mehrheit ebenfalls grundsätzlich begrüsst. Viele bringen jedoch Bemerkungen und Anregungen an. AvenirSocial und SFH begrüssen die punktuellen Erleichterungen für die Erwerbsintegration von vorläufig Aufgenommenen, betonen jedoch, dass diese deutlich zu wenig weit gehen wür- den, um die Situation von Personen mit einer vorläufigen Aufnahme nachhaltig zu verbessern. Für VSAA ist die Einführung der neuen Regelungen, welche die Rechtssicherheit verbessern würden, eine gute Basis für Gespräche mit allen an der Integration von Personen aus dem Asylbereich beteiligten Akteuren. Dennoch betont VSAA, dass die vorgeschlagenen