Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/84: Änderung der Ausführungsverordnungen (VZAE, VVWAL, AsylV 2) zum Ausländer- und Integrationsgesetz und zum Asylgesetz (Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme) · 16 Seiten
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1. Ausgangslage
Am 17. Dezember 2021 hat das Parlament die Änderung des Bundesgesetzes vom 16. De- zember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz; AIG)1 beschlossen. Sie umfasst Einschränkungen für Reisen ins Ausland von asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen sowie schutzbedürftigen Personen und Anpas- sungen beim Status der vorläufigen Aufnahme. Das Ziel ist es, die Integration von vorläufig aufgenommenen Personen in den Arbeitsmarkt durch eine Erleichterung des Kantonswech- sels zu fördern. Zudem wurden neue Regelungen für Auslandreisen von vorläufig Aufgenom- menen, Personen mit vorübergehendem Schutz sowie von Asylsuchenden geschaffen.
Der Bundesrat hat knapp drei Monate später im März 2022, mithin noch während der Refe- rendumsfrist, gleichzeitig mit der Einführung des Schutzstatus S eine Verordnungsänderung beschlossen, wonach Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S ohne Reisebewilligung ins Ausland reisen und in die Schweiz zurückkehren dürfen. Die Änderung des AIG vom 17. Dezember 2021 sieht demgegenüber vor, dass Personen, denen vorübergehender Schutz ge- währt wurde, grundsätzlich nicht in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat oder in einen anderen Staat reisen dürfen. Damit besteht ein Widerspruch zwischen der beschlossenen Änderung des AIG und der geltenden Regelung für schutzbedürftige Personen aus der Ukraine. Die be- stehenden Reisemöglichkeiten von Personen aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz sollen aufgrund der Visumsbefreiung für Personen mit einem biometrischen Pass der Ukraine bis auf weiteres beibehalten werden. Deshalb soll die Änderung des AIG schrittweise in Kraft treten. In einem ersten Schritt soll die Regelung über den erleichterten Kantonswechsel in Kraft gesetzt werden. Hierzu sind verschiedene Anpassungen auf Verordnungsstufe notwen- dig.
Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 22. Februar 2023 bis zum 29. Mai 2023.
2. Gegenstand der Vernehmlassung
Gegenstand der Vernehmlassung waren Änderungen betreffend die Verordnung vom 24. Ok- tober 20072 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), die Verordnung vom 11. August 19993 über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL) sowie die Asylverordnung 2 vom 11. August 19994 über Finanzierungsfragen (AsylV 2). Mit den vorgeschlagenen Verordnungsänderungen soll insbe- sondere die neue Regelung zum Kantonswechsel konkretisiert werden (Art. 85b nAIG).
3. Inhalt des Ergebnisberichts
Der Ergebnisbericht weist aus, welche Bestimmungen von den Vernehmlassungsteilnehmen- den positiv oder negativ aufgenommen wurden und ob Änderungsvorschläge bestehen. Im ersten Teil des Berichts (Ziff. 4) werden allgemeine Ausführungen zur Vorlage gemacht. Im zweiten Teil fasst der Bericht die Ergebnisse der Vernehmlassung zusammen (Ziff. 5-8), dabei äussert sich der Bericht schwerpunktmässig auch zu den einzelnen Bestimmungen.
Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Eine Liste der Teilnehmer, die geantwortet haben, findet sich in Ziffer 9. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.5
1 SR 142.20
2 SR 142.201
3 SR 142.281
4 SR 142.312
5 Der Vorentwurf, der erläuternde Bericht sowie die Stellungnahmen sind abrufbar unter www.fedlex.admin.ch > Vernehmlassungen > abgeschlossene Vernehmlassungen > 2023 > EJPD