Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/90: Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) · 19 Seiten

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Schliesslich sind auch Anpassungen erforderlich, damit Personen, die nach dem 65. Lebensjahr erwerbstätig bleiben, entscheiden können, ob sie vom Freibetrag Gebrauch machen wollen (Wahlrecht), und um festzulegen, wie Beiträge, die nach dem Referenzalter bezahlt werden, bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden können.

3. Stellungnahmen

Im Rahmen der vom 9. Dezember 2022 bis 24. März 2023 durchgeführten Vernehmlassung gingen insgesamt 58 Stellungnahmen ein:

Adressaten Angeschrieben Eingegangen Kantone 2725

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien 115

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berg- 30

gebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 85

Weitere Organisationen und Durchführungsstellen 4316

Andere Interessierte 07

Total 9258

Identische oder sehr ähnliche Stellungnahmen wurden eingereicht von:

- Inclusion Handicap und Procap (Procap schliesst sich dem Dachverband Inclusion Handicap vollumfänglich an).

Die Kantone GR und ZG sowie die Stiftung Auffangeinrichtung BVG haben auf eine Stellungnahme verzichtet.

Der vorliegende Bericht informiert über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) befindet sich im Anhang.

Die Stellungnahmen sind im Internet auf der Seite Abgeschlossene Vernehmlassungen4 veröffentlicht. Nachfolgend werden die wichtigsten Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zusammengefasst.

4. Überblick

58 Vernehmlassungsteilnehmende haben Anmerkungen zur Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) vorgebracht. Die vorgeschlagene Änderung der AHVV sowie weiterer Verordnungen wurden grundsätzlich positiv aufgenommen. Begrüsst wird allseits, dass das Inkrafttreten der Reform AHV 21 und der Ausführungsbestimmungen mit Ausnahme der Bestimmungen zu den Ausgleichsmassnahmen auf den 1. Januar 2024 festgesetzt wurde. Damit bleibt den Durchführungsstellen genügend Zeit, sich auf eine effiziente Umsetzung vorzubereiten. Die meisten Kantone unterstützen die Vorlage insgesamt und erachten die Bestimmungen zur Umsetzung der Reform als klar, ausreichend und angemessen. In der Vernehmlassung hat sich niemand gegen die geplante Revision ausgesprochen. Einige Stellungnahmen enthalten jedoch Anpassungen und Ergänzungen vor. Insbesondere schlagen 14 Vernehmlassungsteilnehmende vor, den Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen. Zudem äussern sich 12 Vernehmlassungsteilnehmende gegen eine Änderung der Freizügigkeitsverordnung, welche den

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