Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/90: Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) · 19 Seiten
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Aufschub der Auszahlung der Freizügigkeitsleistung nach Erreichen des Referenzalters von der Weiterführung der Erwerbstätigkeit abhängig macht.
Kantone
Einige Kantone (AI, BS, GE, LU, NE, NW, SZ, TG) weisen auf die starke Belastung der Durchführungsstellen im Jahr 2023 hin, die sich durch die Umsetzung der AHV 21 und der Modernisierung der Aufsicht ergibt; gleichzeitig betonen sie die oberste Priorität dieser beiden Projekte. Die Stellungnahmen von sieben Kantonen (BE, BL, LU, OW, SO, VD, ZH) fallen grundsätzlich positiv aus, enthalten jedoch technische und redaktionelle Anmerkungen. Ein Kanton (NE) hat Vorbehalte in Bezug auf die komplexere Rentenberechnung und unterstreicht gleichzeitig, dass sich die Arbeitswelt auf den flexibleren Rentenbezug einstellen muss. Ein Kanton (ZH) hat materielle Anmerkungen zur Anpassung des Rentenzuschlags für Frauen der Übergangsgeneration gemäss Mischindex.
In Bezug auf die technischeren Aspekte sind sieben Kantone (BL, FR, GE, LU, OW, SO, ZH) der Ansicht, dass die Verordnung hinsichtlich der Umsetzung des Freibetrags nach Erreichen des Referenzalters im Sinne der geltenden Kreisschreiben ergänzt werden muss. Zwei Kantone (AR, VD) befürworten die Änderungen der Verordnung über die berufliche Vorsorge ausdrücklich.
Zwei (FR, GE) schliessen sich der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen an und zwei Kantone (GR, ZG) haben auf eine Stellungnahme verzichtet.
Politische Parteien und Parteigruppieren
Alle fünf politischen Parteien (Die Mitte, FDP, SP, SVP, Grüne), die an der Vernehmlassung teilgenommen haben, unterstützen die Vorlage, auch wenn die Grünen bereits bei der Abstimmungskampagne darauf hingewiesen haben, dass die Ausgleichsmassnahmen für die Frauen der Übergangsgeneration ihrer Ansicht nach ungenügend ausfallen. Die fünf Parteien schlagen technische und materielle Änderungen vor. Nach Ansicht von SP, SP60+ und Grünen sollte der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration gemäss Mischindex angepasst werden. Deshalb fordern sie den Bundesrat dazu auf, seinen Spielraum zu nutzen. Ausserdem fordern sie, dass alle Frauen der Übergangsgeneration den gleichen Rentenzuschlag erhalten, ohne Unterscheidung nach der Anzahl Beitragsjahre.
Die SVP, FDP und die Mitte lehnen die Änderung der Freizügigkeitsverordnung, welche den Aufschub der Auszahlung der Freizügigkeitsleistung nach Erreichen des Referenzalters von der Weiterführung der Erwerbstätigkeit abhängig macht, ab. Sie fordern eine Überarbeitung oder zumindest eine Übergangsbestimmung. Die Grünen begrüssen die Anpassung hingegen.
Dachverbände der Wirtschaft
Die Verbände der Wirtschaft, die sich zur Vorlage geäussert haben (Travail.Suisse, SAV, SGV, SBV, SGB), unterstützen die Vorlage, wobei die beiden Gewerkschaftsdachverbände (Travail.Suisse, SGB) Vorbehalte haben; sie fordern insbesondere, dass der Rentenzuschlag der Frauen der Übergangsgeneration gemäss Mischindex angepasst wird. Zudem fordert der SGB den Bundesrat dazu auf, auf die Kürzung der Zuschläge bei Frauen der Übergangsgeneration mit unvollständiger Beitragsdauer zu verzichten und die Bestimmung zu streichen.
Aus Sicht des SGV muss die Verordnung hinsichtlich der Umsetzung des Freibetrags nach Erreichen des Referenzalters mit einer Regelung zur Proratisierung ergänzt werden. Travail.Suisse verlangt, dass Personen, die eine Teil-IV-Rente beziehen, eine ergänzende Teil-AHV-Rente für eine Frühpensionierung beziehen können, was mit der AHV 21 nicht möglich ist. Der SGB begrüsst zudem die Angleichung der Behandlung der Freizügigkeitsguthaben an jene von Guthaben der Säule 3a.