Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/10: 19.456 n Pa. Iv. Schneeberger. Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen · 13 Seiten
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sich um die Revision eines Artikels des schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Entwurf folgt daher dem üblichen Gesetzgebungsverfahren.
6.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Mit der Vorlage werden weder neue Subventionsbestimmungen noch neue Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen beschlossen, die einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue periodische Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen. Sie ist somit nicht der Ausgabenbremse (Art. 159 Abs. 3 Bst. b BV) unterstellt.
6.5 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Die Vorlage enthält keine Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen.
6.6 Datenschutz
Die vorgeschlagenen Massnahmen stellen datenschutzrechtlich kein Problem dar.