Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/10: 19.456 n Pa. Iv. Schneeberger. Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen · 13 Seiten
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- Beteiligung an den Rettungskosten, die nicht von einer Versicherung getragen werden.
Leistungen bei Krankheit, Unfall und Invalidität:
Mit dieser neuen Bestimmung können beispielsweise folgende Leistungen bei Krankheit, Unfall und Invalidität erbracht werden, wenn diese nicht von den zuständigen Sozialversicherungen ausgerichtet werden:
- Beteiligung an Heimkosten von Rentner/innen
- Kostenübernahme für Hörgeräte oder Augenoperationen
- Beteiligung an den Zahnarztkosten
- Finanzielle Beteiligung an verschiedenen Massnahmen zur Entlastung von pflegenden oder betreuenden Angehörigen, z. B. Kostenübernahmen für Hilfsmittel oder bauliche Anpassungen zugunsten von gesundheitlich beeinträchtigen Personen oder IV-Rentner/innen
- Übernahme von Auslagen für Spitex-Leistungen
- Beiträge an Reha- oder Kuraufenthalte
Leistungen bei Arbeitslosigkeit:
Im Falle von Arbeitslosigkeit müssen die Wohlfahrtsfonds bei Entlassungen, Sozialplänen und Massenentlassungen beispielsweise Präventionsmassnahmen wie Umschulungen oder Berufsausbildungen finanzieren können.
Bereits heute sehen Wohlfahrtsfonds in ihrem Gründungsakt Leistungen bei Arbeitslosigkeit vor. Die neue Bestimmung klärt somit die Rechtslage.
Leistungen für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung:
Wohlfahrtsfonds müssen weiterhin Aus- und Weiterbildungsmassnahmen finanzieren können. Aus- und Weiterbildungen werden teilweise bereits als «Leistungen bei Arbeitslosigkeit» erfasst. Der Vollständigkeit halber muss für diese Leistungsart eine eigenständige Rechtsgrundlage vorgesehen werden.
Infrage kämen beispielsweise Leistungen für die Übernahme von Kosten der Arbeitssuche oder die Finanzierung von Massnahmen für eine berufliche Umorientierung, Umschulung oder Weiterbildung, insbesondere bei Entlassungen, Sozialplänen oder Massenentlassungen.
Leistungen für Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf:
Für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf können beispielsweise folgende Leistungen erbracht werden:
- Unterstützungsleistungen an Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung im Falle erheblicher finanzieller oder organisatorischer Probleme