Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/10: 19.456 n Pa. Iv. Schneeberger. Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen · 13 Seiten

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Ergänzung von Artikel 89a Absatz 8 ZGB auszuarbeiten. Zudem ersuchte sie diese, ihr die finanziellen und damit auch die steuerlichen Auswirkungen der Vorlage zu präsentieren.

Am 11. November 2022 prüfte die Kommission den Vorentwurf der Verwaltung und nahm an diesem gewisse Änderungen vor. So fügte sie im Gesetzestext die Begriffe «Arbeitslosigkeit» sowie «Aus- und Weiterbildung» ein.

An ihrer Sitzung vom 3. Februar 2023 stimmte sie dem Vorentwurf zu und verabschiedete diesen zusammen mit dem vorliegenden erläuternden Bericht in die Vernehmlassung.

2 Ausgangslage

2.1 Einleitung und Hintergrund

Die Geschichte der Wohlfahrtsfonds beginnt in der ersten Hälfte des

20. Jahrhunderts, d. h. vor der Ausgestaltung der heutigen beruflichen Vorsorge.5 Diese Vorsorgeeinrichtungen sind nämlich vor dem Inkrafttreten des BVG im Jahr 1985 entstanden. Zu jener Zeit stützte sich die berufliche Vorsorge weitgehend auf diese Wohlfahrtsfonds, die einseitig und auf freiwilliger Basis vom Arbeitgeber finanziert werden. Zur Förderung dieser Fonds wurde Steuerfreiheit gewährt, sofern es sich um rechtlich vom Arbeitgeber verselbstständigte Fonds handelte.

Nach dem Inkrafttreten des BVG kam den Wohlfahrtsfonds eine Art «Auffangfunktion» zu, womit sie weiterhin einen wichtigen Aspekt der sozialen Verantwortung des Arbeitgebers darstellen. So helfen diese Fonds beispielsweise bei Not- und Härtefällen von Arbeitnehmenden, ehemaligen Arbeitnehmenden und Hinterbliebenen oder bei der Abfederung der Auswirkungen von wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens oder Restrukturierungen auf das Personal. Ausserdem können diese Fonds zur Sanierung der betriebseigenen Pensionskasse eingesetzt werden.

Seit den 1990er Jahren nimmt die Zahl der Wohlfahrtsfonds stetig ab. Während es 1992 noch mehr als 8000 Wohlfahrtsfonds gab, waren es 2002 noch deren 5000, 2010 deren 2631, 2015 deren 1763 und 2022 nur noch deren 1310. In der Publikation des BFS «Wohlfahrtsfonds in der Schweiz 2020» finden sich detaillierte Zahlen zu diesem Thema.

Als mögliche Erklärungen für den kontinuierlichen Rückgang der Anzahl Wohlfahrtsfonds wurden oft die Vervielfachung der rechtlichen Vorgaben, der zunehmende Verwaltungsaufwand und das mangelnde Verständnis des Gesetzgebers für die Besonderheiten dieser Fonds angegeben. Vor diesem Hintergrund reichte der damalige Nationalrat Fulvio Pelli 2011 die parlamentarische Initiative 11.457 («Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen»)6 ein mit dem Ziel, eine administrative Entlastung herbeizuführen. In Umsetzung dieser Initiative wurde eine Revision von Artikel 89a ZGB ausgearbeitet, die 2016 in Kraft trat und mit der die

5 Vgl. Bundesamt für Statistik (BFS) «Wohlfahrtsfonds in der Schweiz 2020», 27.10.2022; Bericht der SGK-N vom 26.5.2014 zur pa. Iv. 11.457 «Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen» (www.parlament.ch > Suche Curia Vista > 11.457)

6 www.parlament.ch > Suche Curia Vista > 11.457