Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/10: 19.456 n Pa. Iv. Schneeberger. Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen · 17 Seiten
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Die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden und die SSK äussern grosse
Vorbehalte und vertreten die Ansicht, dass diese Leistungen nicht mehr unter die berufliche Vorsorge fallen, selbst wenn diese weitausgelegt wird.
Die OAK und der Sicherheitsfonds BVG haben keine Bemerkungen zu diesem Aspekt der Vorlage.
Spontane Stellungnahmen Sieben spontan eingereichte Stellungnahmen heissen diese Änderung gut.
3.2.1.3.3 Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung
Die Mehrheit der Teilnehmenden (38) unterstützt diese Änderung. 17 Vernehmlassungsteilnehmende sehen sie kritisch.
Kantone
Elf Kantone (AI, FR, GL, LU, NE, NW, OW, SG, SH, VS, ZG) begrüssen diesen Vorschlag. GL ist der Meinung, dass eine finanzielle Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmassnahmen durch Wohlfahrtsfonds drohende Arbeitslosigkeit verhindern kann, weshalb er die Aufnahme in den Leistungskatalog begrüsst.
Fünfzehn Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, GE, GR, JU, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, ZH) stehen der
Änderung insgesamt sehr kritisch gegenüber. AR und VD lehnen den Vorschlag ab, weil solche Leistungen vom Arbeitgeber übernommen werden sollen.
Politische Parteien
Die Mitte, FDP und SVP heissen diesen Vorschlag gut. Die SPS findet, dass die Arbeitgeber in erster Linie direkt in bessere Leistungen für die Arbeitnehmenden und Zuschüsse seitens der Arbeitgeber, zum Beispiel für die Beteiligung an Weiterbildung, investieren sollen, statt den Wohlfahrtsfonds zusätzlich zu alimentieren.
Verbände der Wirtschaft
Der SAV, der SGV, der SGB und Travail.Suisse begrüssen diesen Vorschlag. Travail.Suisse erachtet Unterstützungsleistungen für die Aus- und Weiterbildung im Hinblick auf den bestehenden Fachkräftemangel als unabdingbar.
Weitere Organisationen und Durchführungsstellen
Acht Organisationen und Durchführungsstellen (Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen,
SODK, SSR, ASIP, SKPE, inter-pension, FER, Patronfonds) stimmen diesem Vorschlag zu.
Die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden und die SSK äussern grosse
Vorbehalte und vertreten die Ansicht, dass diese Leistungen nicht mehr unter die berufliche Vorsorge fallen. Gemäss der SSK sind dies typischerweise Massnahmen, die vom Arbeitgeber getragen werden oder die zumindest in seine Zuständigkeit fallen.