Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/10: 19.456 n Pa. Iv. Schneeberger. Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen · 17 Seiten
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Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über sämtliche Stellungnahmen.
Adressaten Anzahl eingeladene Anzahl Teilnehmende Stellungnahmen und Rückmeldungen
Stellungnahme)
(inkl. ausdrücklicher Verzicht auf eine 1. Kantone 27326
2. Politische Parteien und Gruppierungen 114
3. Gesamtschweizerische Dachverbände 3 – der Gemeinden, Städte und Berggebiete 4. Gesamtschweizerische Dachverbände 84
der Wirtschaft 5. Weitere interessierte Organisationen, 4714
Durchführungsstellen und Kreise 6 Spontan eingereichte Stellungnahmen –7
Total 9655
Die Mehrheit der Teilnehmenden (38 Teilnehmende) begrüsste den Entwurf. Siebzehn Teilnehmende äusserten jedoch grosse Vorbehalte. Nur wenige Teilnehmende gingen lediglich auf einzelne Aspekte des Entwurfs und nicht dessen Gesamtheit ein (Sicherheitsfonds BVG, Konferenz der kantonalen
Ausgleichskassen, OAK BV).
Identische oder sehr ähnliche Stellungnahmen reichten AG, BL, BS, GE, GR, JU, SO, SZ, TG, TI, UR,
VD, ZH, die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden und die SSK ein.
SWIC und die Stiftung Auffangeinrichtung BVG verzichteten auf eine Stellungnahme.
Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zusammen. Gemäss Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren und Artikel 16 der dazugehörigen Verordnung sind alle offiziellen und spontanen Stellungnahmen auf folgender Internetseite öffentlich zugänglich: https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-
sgk/berichte-vernehmlassungen-sgk/vernehmlassung-sgk-19-456
3 Ergebnis der Vernehmlassung
3.1 Stellungnahme zur Änderung als Ganzes
Grundsätzlich unterstützt die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden die im Vorentwurf vorgeschlagene Änderung (38 Teilnehmende). Mehrere Teilnehmende stehen der Änderung jedoch sehr kritisch gegenüber (17 Teilnehmende).
Kantone
Zwölf Kantone (AI, AR, FR, GL, LU, NE, NW, OW, SG, SH, VS, ZG) unterstützen die Änderung im Vorentwurf im Grossen und Ganzen. Sieben Kantone (AI, GL, LU, NE, OW, SH, ZG) sind der Ansicht, dass die neue Gesetzesbestimmung die rechtliche Situation klärt. Zudem anerkennen sie die wichtige soziale Funktion von Wohlfahrtsfonds mit ihrem Haupt- und Nebenzweck, das soziale Wohlergehen von
3 Einschliesslich Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), die nicht Stellung genommen hat.